Geplante Reform: Lieferketten-Regeln vor Vereinfachung
29.08.2025 14:12
Die schwarz-rote Koalition will Unternehmen bei der Bürokratie
entlasten. Eine Maßnahme, die Entschärfung des sogenannten
Lieferkettengesetzes, könnte jetzt kommen.
Berlin (dpa) - Die schwarz-rote Koalition geht die geplante
Entschärfung des sogenannten Lieferkettengesetzes an. Ein
entsprechender Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums wurde zur
Stellungnahme an verschiedene Verbände und zur Abstimmung an die
anderen Ministerien geschickt und könnte nach dpa-Informationen am
kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Berichtspflicht fällt weg
Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum
Bürokratieabbau um, in dem sie sich darauf verständigt hatten, die im
deutschen Lieferkettengesetz vorgesehene Berichtspflicht
abzuschaffen. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen
Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.
Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass
bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt
werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.
Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung di
eser
Sorgfaltspflichten veröffentlichen.
Hoher bürokratischer Aufwand
Beklagt werden hier Wettbewerbsnachteile und ein hoher bürokratischer
Aufwand, der durch die geplante Neuregelung nun wegfallen soll. Wie
aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht, werden die
Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Millionen Euro
entlastet.
Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es noch eine
EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf
bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung
dann ersetzt werden.