Dämpfer für Trump vor Gericht: Was wird aus den Zöllen? Von Franziska Spiecker und Anna Ringle, dpa
30.08.2025 13:51
Steht Donald Trumps aggressive Zollpolitik auf juristisch tönernen
Füßen? Erneut kassiert der US-Präsident eine Niederlage vor Gericht.
Doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.
Washington (dpa) - Rolle rückwärts oder bleibt doch alles wie gehabt?
Ein Gerichtsentscheid in den USA wirft Fragen zur Wirksamkeit der
Zölle auf Importwaren aus dem Ausland auf. US-Präsident Donald Trump
will die juristische Auseinandersetzung eskalieren - bis vor den
Obersten Gerichtshof.
Was haben die Richter entschieden?
Den Richtern sind weniger die Zölle an sich ein Dorn im Auge, sondern
eher die juristische Argumentation, die der US-Präsident dafür
heranzieht. Er behauptet, dass es einen Notstand gebe - und deshalb
die Anwendung eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 1977
gerechtfertigt sei. Trump verweist auf ein Ungleichgewicht im
internationalen Handel zulasten der USA und meint, dass die
Vereinigten Staaten unfair behandelt worden seien.
Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen
kann, ohne dass der Kongress - das Parlament der USA - angerufen
werden muss. Im Falle der weitreichenden Zölle auf Importprodukte und
des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes hat das Berufungsgericht
dem Präsidenten - wie schon die Vorinstanz - eine solche Befugnis nun
jedoch abgesprochen. Zölle seien eine Kernkompetenz des
US-Kongresses, unterstrichen die Richter.
Wurden die Zölle damit gestoppt?
Vorerst nicht. Die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in
Kraft - dadurch bekommt die US-Regierung Zeit, sie vor dem Obersten
Gerichtshof anzufechten. Genau das will Trump nun tun - in der
Hoffnung, dass die in seiner ersten Amtszeit nach rechts gerückte
Richterriege des Supreme Courts in seinem Sinne entscheidet. Er
beeilte sich auch, dem Eindruck einer Niederlage entgegenzutreten.
Kurz nach der Entscheidung schrieb er auf seiner Plattform Truth
Social: «ALLE ZÖLLE SIND WEITERHIN IN KRAFT!»
Ohnehin war es bei der vorherigen Bundesgerichts-Entscheidung nicht
um alle Zölle gegangen. Ausgekoppelt waren etwa Abgaben auf Autos,
Stahl, Aluminium, Arzneimittel und Halbleiter.
Was ist mit Deutschland?
Für die meisten Produkte, die aus Deutschland und anderen EU-Staaten
in die USA eingeführt werden, gilt seit dem 7. August ein Zollsatz
von 15 Prozent. Das ist das Ergebnis einer nach zähen Verhandlungen
erzielten Einigung zwischen Trumps Regierung und der EU. Es ist
unklar, wie genau sich die Entscheidung der Richter darauf auswirken
könnte.
Streng genommen bezog sich das US-Gericht in niedrigerer Instanz auf
einen älteren Stand vom April. Damals hatte Trump auf einer riesigen
Tafel im Rosengarten des Weißen Hauses hohe Zölle gegen eine Vielzahl
von Ländern angekündigt. In den Wochen und Monaten danach gab es
allerdings Fristverlängerungen, Verhandlungen und Briefe aus dem
Weißen Haus - Zollsätze wurden zum Teil abgesenkt, im Falle mancher
Länder noch weiter erhöht. Den angeblichen Notstand zog Trump dabei
auch weiterhin als Argumentationsgrundlage heran.
Wie reagiert die EU?
Die EU-Kommission, die das Abkommen über den Zollsatz von 15 Prozent
ausgehandelt hatte, wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren.
Ein Sprecher betonte am Samstag, dass die Kommission weiter an der
Umsetzung der Vereinbarungen mit den USA arbeiten werde.
Die EU-Kommission startete am Donnerstag den Gesetzgebungsprozess, um
Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und Barrieren für den Import
von bestimmten Lebensmitteln zu senken. Im Gegenzug sollen US-Zölle
auf Autoimporte aus Deutschland und anderen Staaten gesenkt werden.