Neuer Anlauf für EU-Asylreform - Kabinett beschließt Entwurf
03.09.2025 11:40
Ab Sommer 2026 gelten die neuen europäischen Asyl-Regeln mit
verlässlicher Registrierung und Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen.
Die Bundesregierung geht jetzt den notwendigen nächsten Schritt.
Berlin (dpa) - Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) in Deutschland umgesetzt werden kann, hat die
Bundesregierung dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. Das
Kabinett billigte entsprechende Vorschläge aus dem
Bundesinnenministerium.
Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt
den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis
dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter
anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden
vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20
Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und
gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss
gegeben - wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich
dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand,
muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden.