) Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten
03.09.2025 11:56
Die EU will Menschen vor illegalen Inhalten auf Internetplattformen
wie Facebook und Youtube schützen. Auch der Modehändler Zalando
bleibt nach einem Urteil von strengen Vorgaben erfasst.
Luxemburg (dpa) - Die EU-Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr
große Online-Plattform» und die damit verbundenen strengeren Regeln
für das Unternehmen sind einem Urteil des EU-Gerichts zufolge
rechtens. Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax-Konzerns gegen
den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über
digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) ab, wie die
Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten.
Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für
eine solche Einstufung relevante Schwelle von durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzern im Monat überschreite. Das Unternehmen
kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Gerichtshof der
Europäischen Union einzulegen.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale
Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die
EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sogenannte sehr große
Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und war dabei von 83
Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat ausgegangen. Für sehr
große Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge
Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und
mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.
Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando
Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass es einerseits keine
klassische Plattform sei, weil es eigene Inhalte bereitstelle und
sich darüber hinaus die Produkte von Dritten nach einer genauen
Prüfung praktisch zu eigen mache. Außerdem seien die Nutzerzahlen
falsch interpretiert worden. Zalandos Geschäftsmodell ist hybrid:
Einerseits werden eigene Produkte vertrieben, andererseits im Rahmen
eines sogenannten Partnerprogramms die Produkte von Dritten.
Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe
eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando sei nicht in der Lage
gewesen, zu unterscheiden, wer von den mehr als 83 Millionen
Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem
Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und
Nutzer zusammengezählt werden.
Das Unternehmen teilte nach der Urteilsverkündung mit: «Wir sind
weiterhin der Ansicht, dass das Gericht nicht angemessen
berücksichtigt hat, dass Zalando ausschließlich kuratierte,
hochwertige Produkte von etablierten und vertrauenswürdigen
Markenpartnern anbietet.» Das Geschäftsmodell stelle wegen dieser
geprüften Auswahl kein «systemisches Risiko» für die Verbreitung
schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten dar.