Zweiter Anlauf für EU-Asylreform - Kabinett beschließt Entwurf

03.09.2025 13:04

Ab Sommer 2026 gelten neue europäischen Asyl-Regeln mit verlässlicher
Registrierung und Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen. Die
Bundesregierung macht den Weg für ihre Umsetzung in Deutschland frei.

Berlin (dpa) - Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) in Deutschland nächstes Jahr umgesetzt werden
kann, hat die Bundesregierung zwei dafür notwendige
Gesetzesänderungen beschlossen. GEAS sei «der Schlüssel, um Migration

insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für
Geflüchtete zu schützen und die irreguläre Migration zu begrenzen»,

heißt es in dem Entwurf, den das Kabinett verabschiedet hat.
Deutschland werde «von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und
Solidarität» deutlich profitieren. 

Meldepflicht für Asylbewerber

Neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben enthielten die nun
beschlossenen Gesetzentwürfe «weitere Regeln, die eine restriktivere
Gestaltung des Asylverfahrens ermöglichen», teilt das
Bundesinnenministerium mit. Behörden sollten künftig verstärkte
Möglichkeiten für klare Aufenthalts- und Meldepflichten bekommen, um
die Anwesenheit von Asylbewerbern zu gewährleisten. Dadurch soll die
Anzahl der Abschiebungen und der Rücküberstellungen von Asylbewerbern
an andere, für ihre Verfahren zuständige europäische Staaten erhöht

werden.

Überprüfungen an den EU-Außengrenzen

Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt
den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis
dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter
anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden
vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20
Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und
gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Kritik kam von Pro Asyl. Die Organisation lehnt unter anderem eine
Ausweitung der Asylverfahren an deutschen Flughäfen ab. Zuletzt waren
vor allem aus Griechenland viele Menschen per Flugzeug eingereist,
die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden und in
Deutschland erneut einen Asylantrag stellten. «Das Flughafenverfahren
ist auf jeden Fall nicht die richtige Antwort auf dieses Phänomen»,
heißt es von der Flüchtlingsrechteorganisation.

Integrationsbeauftragte verteidigt geplante Änderungen

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik
(SPD), sagt, sie habe sich in den vergangenen Wochen dafür
eingesetzt, dass bei der Umsetzung der GEAS-Reform in nationales
Recht «an vielen Stellen die Rechte von besonders schutzbedürftigen
Geflüchteten - darunter Familien, Kinder und unbegleitete
Minderjährige» - gewahrt würden.

Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss
gegeben - wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich
dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand,
muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden.

Linke will Protestaktionen organisieren

Die Linksfraktion kündigte Widerstand gegen die Gesetzesänderungen
an, die noch vom Bundestag verabschiedet werden müssen. «Als Linke
werden wir dagegen entschieden protestieren, sowohl im Parlament als
auch auf der Straße», sagt die innenpolitische Sprecherin der
Fraktion, Clara Bünger.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen würden zur
rechtswidrigen Inhaftierung Schutz suchender Menschen führen. «Auch
Kinder sollen eingesperrt werden, wenn es ihrem eigenen Schutz dient,
wie es die Bundesregierung formuliert», sagt Bünger und kommentiert:
«Zynischer geht es nicht.» Besonders problematisch seien «die
Einrichtung von neuen teilweise geschlossenen Lagern, in denen
Dublin-Fälle und Menschen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land
festgesetzt werden sollen».