Lieferkettengesetz wird gelockert - Entlastung für Firmen
03.09.2025 15:48
Menschenrechte und Umweltschutz in den Lieferketten - bei diesen
sensiblen Themen werden die Regeln geändert. Arbeitgeber zeigen sich
enttäuscht - doch auch Menschenrechtsvertreter sind unzufrieden.
Berlin (dpa) - Unternehmen sollen künftiger weniger Berichte etwa
über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten
abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen künftig nu
r
noch in schweren Fällen sanktioniert werden, wie aus einem
Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz weiter hervorgeht, den das
Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.
Vermieden würden durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende
«doppelte Berichtspflichten». Dabei gelte das nationale
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nahtlos weiter bis zur Ablösung
durch ein Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie in
nationales Recht überführt, so das Bundessozialministerium. In der EU
werde derzeit über Änderungen verhandelt.
Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass
bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt
werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.
Unternehmen mussten regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung
dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Die nun auf den Weg
gebrachte Entschärfung beruht auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zum Bürokratieabbau.
Kritik am Kabinettsbeschluss
Die im Kabinett auf den Weg gebrachten Neuregelungen stießen auf
Kritik unterschiedlicher Seiten. Der Hauptgeschäftsführer der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen
Kampeter, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Statt das
Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in
seiner Belastungswirkung bestätigt.»
Der Menschenrechtsexperte Armin Paasch von der Hilfsorganisation
Misereor hingegen kritisierte die Novelle als «völkerrechtlich
unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der
Wirtschaft». Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition eine
Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vor.
Bas sieht ausgewogene Neuregelung
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte: «Mit der Streichung der
Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen
wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu
entlasten.» Gleichzeitig lasse die Regierung beim Kampf gegen Kinder-
und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach.