EU-Gericht beanstandet Aufsichtsgebühr für Meta und Tiktok
10.09.2025 13:47
Luxemburg rügt die Gebührenbeschlüsse der EU-Kommission zu Facebook,
Instagram und Tiktok. Es geht jedoch nur um einen formellen Fehler.
Die Plattformen müssen vorerst weiter zahlen.
Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission muss nach einem Urteil des
Gerichts der Europäischen Union bei den Aufsichtsgebühren für
Facebook, Instagram und Tiktok formell nachbessern. Grundsätzlich
seien die Plattformen jedoch zur Zahlung verpflichtet, weshalb die
entsprechenden Gebührenbeschlüsse vorläufig wirksam bleiben, teilten
die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. Gegen die Entscheidung
kann noch ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union
(EuGH) eingelegt werden.
Die EU-Kommission erhebt von Anbietern sogenannter sehr großer
Plattformen - zu denen sie auch Facebook und Instagram aus dem
Meta-Konzern sowie Tiktok zählt - eine jährliche Aufsichtsgebühr nach
dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale
Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die
Überwachung dieser Regeln kostet die EU-Kommission Geld, das sie sich
von den großen Plattform-Anbietern zurückholen will. Meta und Tiktok
klagten gegen die Kommissionsbeschlüsse, die die Aufsichtsgebühr für
ihre Dienste festsetzten.
Richter: Falsche Grundlage für Festsetzung der Gebühren
Das EU-Gericht beanstandete nun, dass die Kommission die
Aufsichtsgebühren auf einer falschen Grundlage festsetzte, nämlich
über Beschlüsse. Anstatt von Beschlüssen sei an dieser Stelle ein
Rechtsakt erforderlich, so die Luxemburger Richterinnen und Richter.
Zur Berechnung der Gebührenhöhe ermittelt die Kommission die
durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer auf den
Plattformen. Sie stützte sich dabei auf Daten von Drittanbietern.
Diese Methodik wurde bisher jedem Beschluss beigefügt.
Die EU-Kommission kommentierte nach Verkündung des Urteils, dass das
Gericht seine Methodik als solide bestätigt habe: «kein
Berechnungsfehler, keine Aussetzung von Zahlungen, kein Problem mit
dem Grundsatz der Gebühr oder ihrer Höhe.» Das Urteil des Gerichts
erfordere eine rein formale Korrektur des Verfahrens. Die
EU-Kommission hat laut dem EU-Gericht nun zwölf Monate Zeit,
nachzubessern.
Meta und Tiktok begrüßten das Urteil. Es zwinge die Kommission dazu,
«die unfaire Methodik zur Berechnung dieser DSA-Gebühren zu
überdenken», hieß es von Meta.