Mehr Rechte für Nutzer - EU-Datengesetz greift ab Freitag
11.09.2025 04:05
Die Kaffeemaschine als Datenschatz? Ein neues EU-Gesetz macht
Gerätedaten den Nutzerinnen und Nutzern zugänglich. Nicht nur sie
sollen davon profitieren.
Brüssel (dpa) - Verbraucher und Verbraucherinnen bekommen von diesem
Freitag (12. September) an mehr Rechte an den Daten, die ihre
vernetzten Geräte sammeln. Dann gilt etwa für Smart-TVs, moderne
Küchengeräte, aber auch Autos und manche industrielle Maschinen das
EU-Datengesetz («EU-Data-Act»). Hersteller müssen demnach für alte
und neue Geräte offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und
wie Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen können.
Das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet
nun Anwendung. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern,
ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei Bedarf auch an
andere Dienste weiterzugeben - etwa zu Reparaturzwecken. Dadurch
sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden.
Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der
EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.
Viele Geräte betroffen - Wirtschaftsverbände üben Kritik
Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten
Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit
kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa
zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso
unter das Datengesetz wie «smarte» Geräte, die per drahtloser
Verbindung oder App gesteuert werden.
Zu den betroffenen Daten gehört «jede digitale Darstellung von
Handlungen, Tatsachen oder Informationen». Entscheidend ist also
eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder
Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die
Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also
umfassend.
Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es in
Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In
Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel
Unsicherheit.