EU-Genehmigung von Ungarns Beihilfen für AKW nichtig

11.09.2025 12:28

Die EU-Kommission hatte ungarischen Staatshilfen für zwei neue
Kernreaktoren grünes Licht erteilt. Bei der Prüfung habe sie jedoch
einen Fehler gemacht, urteilte nun das höchste Gericht der EU.

Luxemburg/Budapest (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den
Beschluss der EU-Kommission über die Genehmigung ungarischer
Staatshilfen für zwei neue Kernreaktoren am Standort Paks für nichtig
erklärt. Die Kommission hätte dabei nicht nur EU-Regeln zu Beihilfen,
sondern auch Vorschriften für Vergabe öffentlicher Aufträge prüfen

müssen, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. Der
EuGH hob damit ein erstinstanzliches Urteil des EU-Gerichts auf, das
eine Klage Österreichs gegen den Kommissionsbeschluss abgewiesen
hatte. Ungarn will das Projekt dennoch fortsetzen. 

Der Ball hinsichtlich einer möglichen neuen Prüfung der Beihilfen
liegt bei der EU-Kommission. Sie hatte Ungarn die Beihilfen für die
Erweiterung des Atomkraftwerks 2017 ursprünglich genehmigt. «Die
Kommission wird das Urteil sorgfältig prüfen und über die nächsten

Schritte nachdenken», hieß es von ihrer Seite. 

Bauauftrag ging an ein russisches Unternehmen 

Die staatliche Unterstützung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II
ist umstritten. 80 Prozent der Kosten - zehn Milliarden Euro -
sollten mit Krediten russischer Staatsbanken finanziert werden. Mit
dem Bau ist eine Gesellschaft beauftragt, die zum russischen
Staatskonzern Rosatom gehört. 

Ungarns Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union, Janos
Boka, betonte, dass das Bauprojekt trotz des Gerichtsurteils
fortgesetzt werde. Nun sei es Aufgabe der EU-Kommission, eine neue
Entscheidung über staatliche Beihilfen gemäß EU-Recht zu treffen.
Ungarn beteilige sich kooperativ und unter Einhaltung aller
Vorschriften an diesem Prozess. Bis zur neuen Entscheidung der
Kommission könnten die Arbeiten gemäß dem bisherigen Zeitplan
fortgesetzt werden, da das Urteil keine Elemente enthalte, die die
Investition verhindern würden, sagte Boka weiter. 

Die ersten vier Reaktorblöcke - das Kernkraftwerk Paks I - wurden in
den 1980er Jahren mit sowjetischer Hilfe gebaut. Die
Betriebserlaubnis für diese vier Blöcke läuft sukzessive zwischen den

Jahren 2032 und 2037 ab. Die neuen Blöcke von Paks II hätten letzter
Planung zufolge spätestens 2026 ans Netz gehen sollen. Jedoch wurde
deren Bau bislang nicht begonnen. Inzwischen baute Ungarn auch
Solarenergiequellen für seinen Strombedarf aus. Dennoch betonen
Kommentatoren der regierungsnahen Presse, dass Paks II weiterhin als
notwendig erachtet werde, die alternativen Energiequellen würden
nicht ausreichen.