) EuGH stärkt Schutz von Eltern von Kindern mit Behinderung

11.09.2025 15:33

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist verboten. Auch ihre
Angehörigen können in bestimmten Fällen «mitdiskriminiert» werden
.
Sie müssen am Arbeitsplatz geschützt werden, sagt der EuGH.

Luxemburg (dpa) - Der Schutz vor einer indirekten Diskriminierung am
Arbeitsplatz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung. Das
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Arbeitgeber seien nach EU-Recht verpflichtet, angemessene
Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und
Betreuung vereinbaren können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung sei,
dass das die Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belaste.

Hintergrund ist der Fall einer italienischen Bahnhofsmitarbeiterin
mit einem schwerbehinderten Sohn. Sie hatte ihren Arbeitgeber
mehrmals gebeten, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten
einzusetzen, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Der Arbeitgeber
gewährte ihr zunächst vorläufige Anpassungen, verweigerte jedoch eine

dauerhafte Lösung. 

Die Mutter klagte vor italienischen Gerichten. Schließlich wandte
sich das oberste italienische Gericht an den EuGH mit Fragen zur
Auslegung von EU-Regeln. Ob der Arbeitgeber dem Wunsch der Frau im
konkreten Fall entsprechen muss, muss nun ein Gericht in Italien
entscheiden. 

Die Entscheidung des EuGH sei sehr wichtig, sagte die
Rechtswissenschaftlerin Eva Kocher vom Center for Interdisciplinary
Labour Law Studies (C*LLaS) der Europa-Universität Viadrina. «Sie
lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass Arbeitgeber die
Arbeitsbedingungen auch von wichtigen Betreuungs- und Bezugspersonen
von Menschen mit Behinderung anpassen müssen.»

Auch andere nationale Gerichte müssen die Auslegung des EuGH
beachten, wenn sie über vergleichbare Fragen zu entscheiden haben.