Mehr Rechte für Nutzer - EU-Datengesetz greift

12.09.2025 00:05

Die Kaffeemaschine als Datenschatz? Ein neues EU-Gesetz macht
Gerätedaten den Nutzerinnen und Nutzern zugänglich. Nicht nur sie
sollen davon profitieren.

Brüssel (dpa) - Verbraucher und Verbraucherinnen bekommen mehr Rechte
an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Für Smart-TVs,
moderne Küchengeräte, aber auch Autos und manche industrielle
Maschinen gilt nun das EU-Datengesetz («EU-Data-Act»). Hersteller
müssen demnach für alte und neue Geräte offenlegen, welche
Informationen erhoben werden - und wie Nutzerinnen und Nutzer darauf
zugreifen können.

Das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet
jetzt Anwendung. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern
erleichtern, ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei
Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben - etwa zu
Reparaturzwecken. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger
und einfacher werden. 

Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der
EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. 

Viele Geräte betroffen - Wirtschaftsverbände üben Kritik

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten
Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit
kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa
zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso
unter das Datengesetz wie «smarte» Geräte, die per drahtloser
Verbindung oder App gesteuert werden. 

Zu den betroffenen Daten gehört «jede digitale Darstellung von
Handlungen, Tatsachen oder Informationen». Entscheidend ist also
eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder
Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die
Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also
umfassend.

Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es in
Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In
Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel
Unsicherheit.