EU-Staaten einigen sich auf Pläne für Rückkehr von Ukrainern
16.09.2025 15:02
Ukrainische Flüchtlinge können ohne Asylverfahren in der EU bleiben.
Was kommt nach diesem Schutzstatus? Langfristig bereiten die
EU-Länder eine Rückkehr vor - und dafür auch Erkundungsbesuche.
Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten haben sich auf Pläne zur Rückkehr von
in die Staatengemeinschaft geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern
geeinigt, wenn die Situation es zulässt. Geflüchtete sollen den
Empfehlungen nach in ihre Heimat zur Erkundung reisen können, ohne
dass sie dadurch ihren Schutzstatus verlieren, heißt es in einer
Mitteilung der EU-Staaten. Auch freiwillige Rückkehrprogramme, etwa
mit finanziellen Anreizen, sollen demnach angeboten werden.
Die Solidarität der EU mit der Ukraine bleibe unerschütterlich, sagte
der dänische Minister für Einwanderung und Integration, Kaare Dybvad
Bek. Gleichzeitig sei es nur logisch, sich auf den Tag vorzubereiten,
an dem es für die Ukrainer möglich sei, in ihr Land zurückzukehren
und dort beim Wiederaufbau zu helfen. Dänemark hat derzeit den
Vorsitz der EU-Länder inne.
EU-Länder sollen aber auch Möglichkeiten zur Integration in die
Staatengemeinschaft schaffen. Die Empfehlungen sehen vor,
Ukrainerinnen und Ukrainern auch längerfristige Aufenthaltstitel
anzubieten, wenn sie in Arbeit oder Ausbildung sind oder familiäre
Gründe anführen können. Die Empfehlungen sind für die Nationalstaat
en
nicht rechtlich bindend.
Schutzstatus für Ukrainer läuft noch bis 2027
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der
Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU
geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten
Geflüchteten aufgenommen.
Viele geflüchtete Ukrainer können in der EU arbeiten und erhalten
Sozialleistungen und medizinische Versorgung, ohne Asyl beantragen zu
müssen. Diesen Schutzstatus hatten die EU-Staaten vor etwa zwei
Monaten bis März 2027 verlängert.