Schärfere «Visa-Notbremse» vom EU-Parlament bestätigt

07.10.2025 17:49

Das EU-Parlament verschärft die Regeln für visafreie Einreisen. Für
die Europäische Union kann der Mechanismus auch diplomatisch nützlich
sein.

Straßburg (dpa) - Bei Menschenrechtsverletzungen oder
Sicherheitsrisiken durch Drittländer ohne EU-Visumpflicht kann die
Europäische Union diese künftig einfacher wieder einführen. Das
Europäische Parlament gab in Straßburg grünes Licht für eine
entsprechende Reform des Mechanismus, mit mehr möglichen Gründen für

eine Rücknahme der Visafreiheit.

Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die UN-Charta, die
Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte, mangelnde
Angleichung an die EU-Visapolitik oder auch Programme für sogenannte
goldene Pässe. «Goldene Reisepässe» ist eine Umschreibung für die

Vergabe von Staatsbürgerschaften eines Landes gegen Geld, um in
Europa mehr Reisefreiheit zu genießen. 

Die Verschärfung soll auch eine «abschreckende Wirkung» haben, heiß
t
es in der Mitteilung des Europäischen Parlaments. Auch die
Visumfreiheit für Regierungsvertreter kann gezielt ausgesetzt werden,
sollten sie für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße
verantwortlich gemacht werden.

Neue Regeln bieten mehr Flexibilität

Den grundsätzlichen Mechanismus gibt es schon lange. Bisher konnte
die Visumpflicht etwa für Länder wieder eingeführt werden, wenn die
Zahl der Asylanträge von dort deutlich ansteigt. Die neuen Regeln
machen diese «Notbremse» flexibler. Denkbar ist auch, dass die EU
diese Verschärfungen bei der Visa-Politik verstärkt als Druckmittel
einsetzen könnte, falls Länder etwa in Migrationsfragen nicht
kooperieren.

Die Regeln betreffen dem Parlament zufolge 61 Länder. Darunter sind
etwa Israel, Georgien, Venezuela, die Ukraine oder Serbien. Ihre
Staatsangehörigen dürfen derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von
bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den
Schengen-Raum einreisen.

Der Rechtsakt muss noch formell vom Rat beschlossen werden. Er tritt
20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union in Kraft.