Russland soll Georgien mehr als 253 Millionen Euro zahlen
14.10.2025 13:50
Mehr als 29.000 Menschen litten laut Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte nach dem Kaukasuskrieg etwa unter Gewalt. Wird
Georgien jemals eine Millionen-Entschädigung dafür aus Moskau sehen?
Straßburg (dpa) - Russland muss nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mehr als 253 Millionen Euro
Entschädigung an Georgien zahlen. Hintergrund ist Russlands Vorgehen
hinsichtlich der Grenzlinien zwischen den von Georgien kontrollierten
Gebieten und den von Russland unterstützten Regionen Abchasien und
Südossetien nach dem Kaukasuskrieg im Jahr 2008, wie das Gericht in
Straßburg mitteilte. Nach dem Krieg erkannte Moskau die Regionen als
unabhängige Staaten an und stationierte dort tausende Soldaten.
Gericht sieht Menschenrechte verletzt
Es habe ein System aus Verletzungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention gegeben, etwa durch übermäßigen
Gewalteinsatz, rechtswidrige Inhaftierungen und Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit, teilte der EGMR mit. Unter dieser Verfestigung der
Grenzlinien hätten mehr als 29.000 Menschen gelitten.
Die Menschenrechtsverletzungen hatten die Straßburger Richterinnen
und Richter bereits in einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt.
Nun legten sie die Höhe der Zahlung fest. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig - die Prozessparteien können es innerhalb von drei
Monaten anfechten. Der EGMR hatte Russland bereits zuvor im
Zusammenhang mit dem Konflikt im Südkaukasus verurteilt.
Russland erkennt EGMR-Urteile nicht an
Das Gericht überließ es der georgischen Regierung, nach der Zahlung
einen Verteilungsmechanismus an die Opfer einzurichten. Dass Georgien
tatsächlich Geld bekommt, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland
erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an. Wegen seines
Angriffskrieges auf die Ukraine wurde das Land 2022 aus dem Europarat
ausgeschlossen und ist kein Mitglied der Europäischen
Menschenrechtskonvention mehr. 
Der EGMR, der für die Einhaltung der Konvention sorgt, kann aber
weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem
Ausschluss von Russland geschehen sind. Europarat,
Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
