Keine Entschädigung bei Flugverspätung wegen Blitzschlags
16.10.2025 10:56
Blitz trifft Flieger, Passagiere warten stundenlang: Der EuGH hat
geurteilt, wann Airlines wegen der entstandenen Verspätungen zahlen
müssen - und wann nicht.
Luxemburg (dpa) - Wird ein Flugzeug beim Landeanflug vom Blitz
getroffen und muss deswegen überprüft werden, können Passagiere des
anschließenden verspäteten Fluges in der Regel kein Geld von der
Fluggesellschaft verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
urteilte in Luxemburg, dass ein Blitzeinschlag einen
außergewöhnlichen Umstand darstellen kann, der das Unternehmen von
einer Entschädigungszahlung befreit.
Um sich von der Verpflichtung zu befreien, müsse das
Luftfahrtunternehmen aber nachweisen, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen ergriffen hat, um den Eintritt des außergewöhnlichen
Umstands und seine Folgen zu vermeiden, so die Richterinnen und
Richter. Es sei Sache der nationalen Gerichte, dies zu beurteilen.
Fall aus Österreich
Konkret ging es um einen Fall aus Österreich: Ein Flugzeug wurde beim
Landeanflug auf einen Flughafen in Rumänien vom Blitz getroffen. Da
dies laut Airline zwingend eine technische Sicherheitsüberprüfung
erforderlich machte, konnte das Flugzeug nicht wie geplant für einen
Weiterflug nach Wien eingesetzt werden. Die auf diesen Flug gebuchten
Passagiere erreichten Wien mit einer Ersatzmaschine und mehr als drei
Stunden Verspätung.
Ein Passagier trat seine potenziellen Ansprüche an das Unternehmen
Airhelp Germany ab, das vor einem österreichischen Gericht von der
Airline eine Verspätungsentschädigung in Höhe von 400 Euro verlangte.
Der EuGH betonte, dass für Airlines kein Anreiz geschaffen werden
sollte, eine Sicherheitsüberprüfung zu unterlassen und damit
Pünktlichkeit über Sicherheit zu stellen.
