Hund bei Flugreise verloren - Entschädigung wie bei Gepäck

16.10.2025 14:16

Gepäck weg? Für Schadenersatz gibt es bei internationalen Flugreisen
bestimmte Regeln. Doch gilt auch das geliebte Haustier in solchen
Fällen als «Reisegepäck»?

Luxemburg (dpa) - Kommt ein Haustier bei einer Flugreise abhanden,
können Besitzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht
mehr Schadenersatz als bei Reisegepäck verlangen. Ein Hund gehöre
beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen,
entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Spanien: Eine Frau wollte nach Angaben
des Gerichtshofs ihre Hündin auf ihrer Flugreise von Buenos Aires
nach Barcelona mitnehmen. Das Tier sollte im Frachtraum befördert
werden, befreite sich jedoch auf dem Weg zum Flugzeug aus einer
Transportbox und blieb anschließend verschwunden. Die Passagierin
verlangt von der Airline vor einem spanischen Gericht daher 5.000
Euro immateriellen Schadenersatz.

Was sagt das Montrealer Übereinkommen?

Die Fluggesellschaft verwies hingegen auf das Montrealer
Übereinkommen für internationale Flugreisen, das die Beförderung von

Gütern sowie Personen und Reisegepäck regelt. Darin ist auch eine
Haftungsobergrenze für Reisegepäck enthalten. Das spanische Gericht
wollte daher von dem EU-Gerichtshof wissen, ob die
Haftungsbeschränkung auch für Tiere gilt.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg entschieden, der Begriff
«Personen» beziehe sich auf den Begriff «Reisende», so dass ein
Haustier nicht einem «Reisenden» gleichgestellt werden könne. Der
vorgesehene Schadenersatz, der durch den Verlust des Tiers entstanden
sei, richte sich also nach den Haftungsregeln für Reisegepäck.