EU darf Strafmaßnahmen im Oliven-Streit mit USA verhängen

29.10.2025 17:28

Die EU erhält grünes Licht für Strafmaßnahmen gegen die USA wegen
Sonderzöllen auf spanische Oliven. Das WTO-Urteil legt die jährliche
Höhe fest.

Genf (dpa) - Die EU darf im Handelsstreit mit den USA um reife
spanische Oliven nach einem Schiedsspruch aus Genf Strafmaßnahmen im
Umfang von 13,6 Millionen Dollar (11,7 Mio Euro) im Jahr verhängen.
Das geht aus dem veröffentlichten Urteil der Streitschlichter der
Welthandelsorganisation (WTO) hervor. 

Bei dem Streit geht es um reife Oliven, auf die die USA 2018
Sonderzölle erhoben hatten. Die EU hatte 2019 dagegen geklagt und
bereits Recht bekommen. Die USA versprachen eine Änderung ihrer
Bestimmungen, die aber nach Einschätzung der EU nicht ausreichten.
Das bestätigten die Schiedsrichter der WTO mehrfach. 

Der neue Schiedsspruch kann nach Angaben der WTO nicht weiter
angefochten werden. Die EU kann nun die Verhängung solcher
Strafmaßnahmen formell beantragen, die Gewährung gilt als reine
Formsache. 

Die EU wollte in dem Fall ursprünglich Strafmaßnahmen im Umfang von
35 Millionen Dollar im Jahr verhängen. Die Strafe soll dem Schaden
entsprechen, der einem Land durch ungerechtfertigte Maßnahmen eines
anderen Landes entstanden ist.