Sachsen will rasche Verfahren bei Abschiebung in EU-Länder
06.11.2025 18:35
Sachsen ist Gastgeber der Justizministerkonferenz und richtet das
Treffen in Leipzig aus. Das Bundesland bringt eigene Vorschläge ein.
Dabei geht es auch um die Abschiebung von Asylbewerbern.
Dresden/Leipzig (dpa/sn) - Sachsen will rasche Verfahren bei der
Abschiebung von Asylbewerbern in andere EU-Mitgliedstaaten. Sie wolle
sich auf der Justizministerkonferenz in Leipzig dafür einsetzen, die
Gerichtsverfahren gegen Abschiebungen in EU-Staaten zu vereinfachen
und damit zu beschleunigen, sagte Justizministerin Constanze Geiert
(CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Hintergrund der Äußerung sind Fälle nach dem sogenannten
Dublin-Verfahren. Demnach müssen Asylbewerber ihre Anträge in dem
EU-Land stellen, welches sie zuerst betreten. Das sind in der Regel
die Länder an der EU-Außengrenze wie Griechenland, Italien oder
Polen. Dennoch suchen viele Menschen trotzdem in Deutschland Schutz.
Gegen ihre Rückführung können sie Klage erheben.
Justizminister tagen in Leipzig
Leipzig ist am Freitag Schauplatz für das Herbsttreffen der
Justizminister von Bund und Ländern. Die Stadt sei nicht nur für
Sachsen und Ostdeutschland, sondern auch bundesweit - neben Karlsruhe
- einer der bedeutendsten Justizstandorte, betonte die Ministerin.
Mit zwei Bundesgerichten, einer der größten juristischen Fakultäten
Deutschlands, dem größten Amtsgericht Ostdeutschlands und zahlreichen
weiteren Gerichten und Justizbehörden habe sich Leipzig zu einem
bedeutenden Justizstandort mit enormer Strahlkraft entwickelt.
Bei der Justizministerkonferenz stehen eine ganze Reihe von Themen
auf dem Programm. Im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht will sich
die Konferenz damit beschäftigten, ob der digitale Voyeurismus einen
eigenen Straftatbestand bekommen soll. Eine andere Diskussion dreht
sich um die Frage, ob der umstrittene Paragraf 188 des
Strafgesetzbuches - Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von
Politikern - auf den Schutz von Journalisten ausgeweitet werden
soll.
Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter?
Geiert will ihre Kollegen davon überzeugen, eine
Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
gesetzlich zu verankern. Nach Ansicht der Ministerin wünschen sich
manche eine stärkere Rolle des Strafrechts in Bereichen, die
eigentlich das gesellschaftliche Miteinander und Zusammenleben
betreffen.
«Auf Bundesebene werden gleichfalls die Rufe nach Strafe lauter, um
gesellschaftspolitische Ziele durchzusetzen», sagte die studierte
Juristin. Doch es sei nicht Aufgabe der Strafjustiz, als oberste
Moralinstanz des Landes zu wirken. «Wir sollten hier wieder mehr
Zurückhaltung zeigen und vielmehr darüber nachdenken, ob bestimmte
Tatbestände nicht gänzlich entfallen sollten.» Als Beispiel nannte
sie die Beleidigung von Politikern. «Der Schutz von Politikern sollte
wie der jedes anderen Bürgers über den allgemeinen
Beleidigungstatbestand erfolgen. Wir müssen die Balance zwischen
Strafrecht und Meinungsfreiheit wahren», sagte die Ministerin.
