Arbeitgeber: EuGH-Urteil zu Mindestlohnrichtlinie «übergriffig»
11.11.2025 11:40
Der Europäische Gerichtshof hat eine Richtlinie für einheitliche
Standards für Mindestlöhne in Europa teilweise für nichtig erklärt.
Den deutschen Arbeitgebern reicht das nicht.
Berlin/Luxemburg (dpa) - Die deutschen Arbeitgeber reagieren auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie mit
heftiger Kritik. «Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt und
weite Teile der Richtlinie bestätigt», monierte der
Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Jetzt müsse die
Bundesregierung weitere EU-Eingriffe in die Sozialpolitik abwehren.
Zugleich betonte er, das deutsche Mindestlohngesetz könne unverändert
bleiben.
Der Europäische Gerichtshof hatte in Luxemburg Teile der
EU-Mindestlohnrichtlinie gekippt. Andere Teile der Richtlinie können
hingegen bestehen bleiben. In der Folge muss zum Beispiel Deutschland
einen Aktionsplan vorlegen, damit mehr Arbeitsverhältnisse unter
einen Tarifvertrag fallen.
