Bas begrüßt EuGH-Urteil zu Mindestlohnrichtlinie
11.11.2025 15:37
Der Europäische Gerichtshof hat eine Richtlinie für einheitliche
Standards für Mindestlöhne in Europa in großen Teilen bestätigt. Ei
ne
gute Nachricht, findet die Sozialministerin.
Berlin/Luxemburg (dpa) - Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßt
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mindestlohnrichtlinie.
Dass die Gültigkeit der Richtlinie zum Großteil bestätigt worden sei,
sei eine sehr gute Nachricht für den Arbeitnehmerschutz in Europa,
sagte die SPD-Politikerin in Berlin.
«Für Deutschland bedeutet das Urteil eine Bestätigung und weiteren
Rückenwind beim Einsatz für angemessene Mindestlöhne und Maßnahmen
zur Steigerung der Tarifbindung, wie etwa dem
Bundestariftreuegesetz», fügte sie hinzu. Auf das deutsche
Mindestlohnrecht habe das Urteil keine Auswirkungen.
Der Europäische Gerichtshof hatte in Luxemburg Teile der
EU-Mindestlohnrichtlinie gekippt. Wichtige Teile der Richtlinie
können hingegen bestehen bleiben. In der Folge muss zum Beispiel
Deutschland einen Aktionsplan vorlegen, damit mehr
Arbeitsverhältnisse unter einen Tarifvertrag fallen.
