Alkoholfreie Getränke dürfen nicht als «Gin» verkauft werden
13.11.2025 11:42
Alkoholfreier «Gin»? Der Europäische Gerichtshof schiebt dem Verkauf
von Getränken unter dieser Bezeichnung einen Riegel vor. Warum der
Zusatz «alkoholfrei» nicht reicht.
Luxemburg (dpa) - Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung
«Gin» vermarktet werden. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg
stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich
bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz «alkoholfrei»
ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu
verkaufen, so das Gericht.
Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen
geklagt, das ein Getränk mit dem Namen «Virgin Gin Alkoholfrei»
verkaufte. Nach Ansicht des Vereins verstoße diese Bezeichnung gegen
eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol
landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein
und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen müsse. Das
deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.
Das höchste europäische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht
die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit.
Das Unternehmen könne das Getränk weiterhin verkaufen - nur eben
nicht unter der geschützten Bezeichnung «Gin». Ziel der Regelung sei
es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten
Spirituosen-Kategorie zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu
vermeiden.
