Babypause im EU-Parlament: Plenum stimmt für Stimmvertretung
13.11.2025 13:54
Künftig könnten EU-Abgeordnete ihr Stimmrecht bei Geburt eines Kindes
vorübergehend auf andere übertragen. Es gibt aber einen Kritikpunkt.
Brüssel (dpa) - Das Europäischen Parlament will weiblichen
Abgeordneten vor und nach einer Geburt eines Kindes eine Übertragung
ihres Stimmrechts ermöglichen. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten
sprach sich bei der Plenarsitzung in Brüssel für eine entsprechende
Änderung der Wahlvorschriften im Europaparlament aus.
Nach den vorgeschlagenen Bestimmungen kann eine schwangere
Abgeordnete ihre Stimme im Parlamentsplenum für einen Zeitraum von
bis zu drei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und sechs
Monaten nach der Geburt an eine andere Abgeordnete oder einen anderen
Abgeordneten delegieren. Im deutschen Parlamentsrecht ist eine
Stimmrechtsweitergabe nicht vorgesehen.
Parlament will sich für mehr Gleichstellung einsetzen
Damit will das EU-Parlament sicherstellen, dass Mütter vollständig am
politischen Leben teilnehmen können. Parlamentspräsidentin Roberta
Metsola sagte, die Modernisierung der Abstimmungsregeln sei längst
überfällig. «Keine Frau sollte sich zwischen dem Dienst an ihren
Wählerinnen und Wählern und der Gründung einer Familie entscheiden
müssen», sagte sie.
Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kritisierte: «Ich hatte
gehofft, dass Vätern ein vergleichbares Recht eingeräumt wird. Das
wäre auch im Sinne der Mütter und Kinder gewesen.» Insgesamt sieht er
die Regelung aber als wichtigen Schritt hin zu einem modernen
Parlament.
Über den Vorschlag müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten abstimmen.
