) Benachteiligt Google Medien? EU-Kommission untersucht
13.11.2025 14:17
Benachteiligt Google in seinen Suchergebnissen Nachrichtenmedien?
Brüssel untersucht genau das nun. Am Ende könnte eine hohe Strafe für
den US-Giganten stehen.
Brüssel (dpa) - Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google,
Internetseiten von Medien und Verlagen in seinen Suchergebnissen
rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission
leitet daher ein Verfahren ein, wie sie mitteilte. Konkret geht es um
eine Richtlinie Googles, nach der Inhalte von Medien in den
Suchergebnissen mutmaßlich abgewertet werden, wenn deren Webseiten
spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten.
«Sicherstellen, dass Nachrichtenverlage keine Einnahmen verlieren»
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: «Wir sind besorgt,
dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den
Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung
behandelt werden.» Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass
Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine
wichtigen Einnahmen verlieren.
Konkret will die Kommission schauen, ob «Google faire, angemessene
und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von
Verlagen in der Google-Suche anwendet». Dazu ist der US-Riese laut
dem EU-Digitalrecht (Digital Markets Act, DMA) verpflichtet.
Google bezeichnete die Untersuchung als fehlgeleitet. «Sie birgt das
Risiko, Millionen von europäischen Nutzern zu schaden», teilte der
US-Konzern mit. Die von der Kommission kritisierte Richtlinie sei
wichtig, um Nutzerinnen und Nutzer vor minderwertigen Inhalten und
Betrug zu schützen. Zudem habe ein deutsches Gericht in einem
ähnlichen Fall bereits zugunsten von Google entschieden.
Google-Richtlinie beeinträchtige möglicherweise legitimes Handeln
Die Kommission teilte weiter mit, es hätten sich Hinweise ergeben,
dass Google auf Grundlage seiner sogenannten «Site Reputation Abuse
Policy» (Richtlinie zum Missbrauch von Webseiten-Ruf) möglicherweise
eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage beeinträchtigt, mit
ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen. Laut Google soll die
Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking
manipulieren sollen.
Die Kommission will nun schauen, ob die Herabstufung von
Verlagsinhalten durch Googles Mutterkonzern Alphabet die
unternehmerische Freiheit der Verlage, ihre Innovationskraft und ihre
Zusammenarbeit mit Drittanbietern beeinträchtigt.
EU-Kommission strafte Google bereits wiederholt ab
Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines
Verstoßes, betonte die Behörde. Die Kommission will die Untersuchung
innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Bei einem Verstoß drohen
Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei
wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte
die Behörde auch strukturelle Maßnahmen wie eine Aufspaltung des
Konzerns anordnen.
Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2017 bereits mit
mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von über elf Milliarden
Euro belegt. Die bisher höchste Strafe gab es mit gut vier Milliarden
Euro wegen des Geschäfts mit dem Google-Betriebssystem Android. Vor
dem Landgericht Berlin wird derzeit eine Schadensersatzklage des
deutschen Preisvergleichsportals Idealo gegen Google verhandelt.
Dabei geht es um die 2017 von der Kommission beanstandeten
Geschäftspraktiken zum Thema Google Shopping.
