EU-Kommission erlaubt Milliarden für Leag-Kohleausstieg
18.11.2025 17:16
Energiekonzerne wie die Leag bekommen vom Staat Milliarden, um aus
der Kohle auszusteigen. Ist das wettbewerbskonform? Ja, urteilte die
EU-Kommission.
Brüssel (dpa) - Die Bundesregierung darf den Energiekonzern Leag für
dessen Kohleausstieg mit einer Milliardensumme entschädigen. Die
EU-Kommission sieht in der Förderung in Höhe von bis zu 1,75
Milliarden Euro keinen Verstoß gegen EU-Beihilferegeln, wie die
Behörde in Brüssel mitteilte. Vor zwei Jahren hatte sie bereits eine
ähnliche Zahlung an RWE genehmigt.
Die Beihilfe entschädige für die vorzeitige Stilllegung von
Braunkohlekraftwerken, so die Kommission. Deutschland hatte die
geplante Entschädigung 2021 bei der Kommission angemeldet. Bereits
2024 hatte das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die
Kommission die Beihilfe genehmigen werde. Wirtschaftsminiserin
Katherina Reiche (CDU) sprach von guten Nachrichten aus Brüssel.
1,2 Milliarden für Fixkosten
Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an «Fixkosten» für
Tagebaufolgekosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie
Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen. Das passiert unabhängig davon,
wann die Leag (Lausitz Energie Kraftwerke AG) wirklich aus der
Kohleverstromung aussteigt. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro
ist laut Angaben des Wirtschaftsministeriums von 2024 an
Voraussetzungen gebunden.
Dieser werde dann berücksichtigt, wenn sich bestätigt, dass die
Kraftwerke der Leag auch über die im Gesetz zur Beendigung der
Kohleverstromung vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich
gewesen wären und der Leag somit aufgrund der gesetzlichen
Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.
«Die Zahlung bringt endlich Sicherheit für die Beschäftigten», so
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Für das
Unternehmen und die gesamte Region gebe es jetzt Planungssicherheit,
betonte sein sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer (CDU).
Leag-Chef Adi Roesch teilte mit, die Entschädigung gebe
Investitionsspielraum, um den vom Kohleausstieg betroffenen
Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten.
Maßnahme verhältnismäßig
Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme angemessen
und verhältnismäßig sei und sich auf das erforderliche Minimum
beschränke. Wenn ein Land in der EU Firmen mit Staatsgeld
unterstützen will, muss es sich an strenge Regeln halten. Über die
Einhaltung wacht die EU-Kommission.
Insgesamt geht es bei der Staatshilfe um 4,35 Milliarden Euro
für zwei Betreiber. Bereits 2023 genehmigte die Kommission 2,6
Milliarden Euro für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland.
