EU-Gericht urteilt zu Amazon-Status als sehr große Plattform

18.11.2025 17:30

Mit einem Digitalgesetz will die EU Menschen vor illegalen Inhalten
auf großen Online-Plattformen schützen. Für die Anbieter bedeutet
das: zusätzliche Pflichten. Amazon wehrt sich vor Gericht dagegen.

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union verkündet am
Mittwoch (ab 9.30 Uhr) ein Urteil zur EU-Einstufung von Amazon als
«sehr große Online-Plattform» und die damit verbundenen zusätzliche
n
Regeln für das Unternehmen. Der US-Konzern ficht vor dem Gericht in
Luxemburg einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem
Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) an.

Amazon argumentiert, dass der Konzern nicht die Art von
Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das
Digitalgesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen
verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler
für Verbraucherartikel wie Amazon. Außerdem wäre Amazon durch die
verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten,
die nicht unter das Digitalgesetz fallen, benachteiligt.

Mit dem DSA will die EU Internetnutzer und -nutzerinnen vor illegalen
Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Verschärfte Vorgaben -
beispielsweise eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten
- gelten für diejenigen, die eine Schwelle von durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat überschreiten.
Amazon wehrt sich insbesondere gegen die Pflicht, dass Plattformen
bei Empfehlungen für Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine Option
anbieten müssen, die nicht auf personalisierter Datenauswertung
basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Werbearchiv
führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.