EU stuft Amazon zu Recht als «sehr große Plattform» ein

19.11.2025 10:38

Der Online-Riese Amazon wehrte sich mit einer Klage gegen schärfere
EU-Regeln. Das EU-Gericht erteilte ihm dabei eine Absage. Schon einem
deutschen Unternehmen ging es ähnlich.

Luxemburg (dpa) - Amazon muss nach einem Urteil des Gerichts der
Europäischen Union als «sehr große Online-Plattform» verschärfte

Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage
des weltgrößten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung
durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste
(Digital Services Act - DSA) ab. Gegen das Urteil kann noch vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter
anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie
erhebliche Kosten verursachen. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt
durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das
Gericht.

Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von
Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das
Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen
verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler
für Verbraucherartikel wie Amazon.

Amazon fühlte sich ungleich behandelt

Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen

Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA
fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. «Wir sind in keinem der
EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler»,
führte
Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu,
belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen
brächten.

Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte,
gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer
Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei
mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten
basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis
für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.

Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf
Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte
Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.

Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage
gegen die Einstufung vor dem EU-Gericht ebenfalls gescheitert. Der
Konzern kündigte an, die Entscheidung vom EuGH überprüfen zu lassen.