EU-Verfahren gegen Slowakei nach Verfassungsänderung
21.11.2025 16:05
Brüssel gegen Bratislava: Die EU-Kommission fordert die Slowakei auf,
den Vorrang des europäischen Rechts zu achten. Deren Regierungschef
Fico scheint den Konflikt nicht zu scheuen - im Gegenteil.
Bratislava (dpa) - Die EU-Kommission leitet wegen einer umstrittenen
Verfassungsänderung ein Verfahren gegen die Slowakei mit ihrem
linksnationalistischen Regierungschef Robert Fico ein. Das Land
verstoße gegen den Grundsatz, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem
Recht habe, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Die Slowakei
habe nun zwei Monate Zeit, auf eine entsprechende Aufforderung der
EU-Kommission zu reagieren.
Die seit dem 1. November geltende Verfassungsänderung in der Slowakei
sieht vor, dass Entscheidungen über «kulturell-ethische Fragen» wie
Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die
Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen. Fico hatte die Novelle
im Januar vorgestellt - Ende September wurde sie im Parlament
beschlossen. «Wir bedauern, dass die von der Kommission geäußerten
Bedenken von den slowakischen Behörden nicht berücksichtigt wurden»,
sagte der Sprecher der EU-Kommission.
Verfassungsänderung betrifft auch Rechte von Minderheiten
Regierungschef Fico hatte die erwartete Kritik aus Brüssel bereits
Anfang November mit den Worten abgeschmettert: «Wir freuen auf diesen
Konflikt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass uns irgendeine
internationale Organisation befehlen darf, wie viele Geschlechter es
gibt, wer heiraten darf und wer nicht heiraten darf. Das ist eine
rein innerstaatliche Angelegenheit. Das ist ein sehr starker
Bestandteil der nationalen Identität.»
Die Verfassungsänderung sieht auch vor, Rechte von Transmenschen und
gleichgeschlechtlichen Paaren einzuschränken. Es sollen demnach nur
zwei Geschlechter, nämlich männlich und weiblich, anerkannt werden.
Die Novelle bestimmt zudem, dass nur noch verheiratete Paare Kinder
adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch
ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Das nun
eingeleitete EU-Verfahren beschränkt sich allerdings auf die
Bestimmungen zum Vorrang des nationalen Rechts gegenüber dem
europäischen Recht.
