Mehr Sicherheit: EU verschärft Regeln für Kinderspielzeug

25.11.2025 15:06

Durch unsicheres Spielzeug können riskante Chemikalien in Kinderhände
gelangen. Die EU will mit neuen Vorgaben für mehr Sicherheit sorgen.
Bis die Regeln umgesetzt werden müssen, dauert es aber noch.

Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat strengere Vorgaben für den
Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Abgeordneten bestätigten
neue Regeln, die unter anderem bestimmte Chemikalien verbieten und
Online-Marktplätzen mehr Pflichten auferlegen. Damit sollen Kinder in
der EU besser vor unsicherem Spielzeug geschützt werden.

Ein Kernpunkt der neuen Vorgaben ist ein digitaler Produktpass, den
künftig jedes in der EU angebotene Spielzeug haben soll. Dieser Pass
enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen
QR-Code abgerufen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher,
aber auch Zollbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den
Anforderungen entspricht. 

Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze sicherstellen, dass auf
ihren Plattformen keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge
verkauft werden. Menschen besorgten die Produkte laut einer
Mitteilung des Europaparlaments zunehmend im Internet - auch bei
Nicht-EU-Anbietern. Darauf sollen die neuen Vorgaben reagieren.

Liste verbotener Stoffe wird erweitert

Außerdem wird die Liste verbotener Stoffe erweitert. Untersagt werden
mit den neuen Vorgaben Substanzen, die das Hormonsystem beeinflussen
sowie der bewusste Einsatz von sogenannten PFAS - langlebigen
Chemikalien, die sich in Umwelt und Körper anreichern können. Andere
Stoffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn Spielzeuge ausdrücklich
für den Einsatz draußen gedacht sind.

Spielzeug war im vergangenen Jahr laut Mitteilung des Parlaments nach
Kosmetika das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im Warnsystem der
EU für gefährliche Verbraucherprodukte. Bei fast der Hälfte der
Meldungen seien chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache
angegeben worden.

Das neue EU-Gesetz tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im
EU-Amtsblatt in Kraft. Danach gilt ein Übergangszeitraum von
viereinhalb Jahren, damit die Industrie die neuen Anforderungen
umsetzen kann. Frühestens im Jahr 2030 dürften die Vorschriften also
greifen.