) Urteil: Polen muss gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

25.11.2025 16:26

Das höchste europäische Gericht stärkt schwulen und lesbischen Paaren

den Rücken: Ihre Ehe muss auch in EU-Ländern anerkannt werden, die
keine Ehe für alle vorsehen.

Luxemburg (dpa) - EU-Staaten müssen in anderen Mitgliedsländern
geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach einem Urteil des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) anerkennen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr

Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können,
entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu
ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.

Der Gerichtshof stärkte damit einem polnischen Paar den Rücken, das
in Berlin geheiratet hatte. Weil sie nach Polen ziehen und dort als
Ehepaar leben wollten, beantragten sie die Umschreibung der in
Deutschland ausgestellten Eheurkunde im polnischen
Personenstandsregister. 

Die polnischen Behörden lehnten dies mit der Begründung ab, dass das
polnische Recht keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts
zulasse. Die Umschreibung der Eheurkunde laufe den Grundprinzipien
der polnischen Rechtsordnung zuwider. 

EuGH: Entscheidung über «Ehe für alle» bleibt bei EU-Staaten

Der EuGH entschied nun: Eine solche Verweigerung verstoße gegen das
Unionsrecht. Dadurch werde das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht
und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
verletzt.

Die Richterinnen und Richter betonten jedoch, dass die
Anerkennungspflicht nicht bedeute, dass EU-Staaten in ihrem
nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen müssen. Sie
können wählen, auf welchem Weg die Ehen anerkannt werden. Da die
Umschreibung der Eheurkunde in Polen derzeit aber das einzige Mittel
für eine Anerkennung sei, müsse Polen sie auch gleichgeschlechtlichen
Paaren gewähren. Der konkrete Fall muss noch vor den polnischen
Gerichten entschieden werden, die die Vorgaben des EuGH beachten
müssen.

Der Fall stelle einen bedeutenden Schritt zum Schutz
gleichgeschlechtlicher Paare in der gesamten EU dar, vor allem in
Ländern, die gleichgeschlechtlichen Paaren noch keine rechtliche
Anerkennung und keinen Schutz gewähren, kommentierte der europäische
Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und
Intersexorganisationen Ilga. Laut einer Übersicht von Ilga gehört
Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die
besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien
haben.