Online-Marktplätze müssen Anzeigen auf Datenschutz prüfen
02.12.2025 18:22
Mit Bildern und einer Telefonnummer: Ein Unbekannter bietet eine Frau
online für Sex an - ohne ihr Einverständnis. Der EuGH nimmt nun
Plattformen in die Pflicht.
Luxemburg (dpa) - Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy
und Co. müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen
Union (EuGH) weitreichende Verantwortung für personenbezogene Daten
in Anzeigen übernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet,
bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie
etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu
prüfen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Verstoße eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
müssten die Betreiber die Veröffentlichung verweigern.
Unbekannter bietet Frau online für Sex an - ohne ihre Zustimmung
Die Richterinnen und Richter stärkten damit einer betroffenen Frau
aus Rumänien den Rücken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018
auf einer rumänischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin -
ohne ihre Zustimmung - für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das
Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten,
hieß es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des
Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die
Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau
zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor
Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz
die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene
wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das
zuständige rumänische Gericht den EuGH an.
