EU-Einigung zu Pauschalreisen soll Rechte Reisender stärken
03.12.2025 00:37
Welche Rechte hat man nach Buchung einer Pauschalreise? Nach langen
Verhandlungen sind neue Regeln vereinbart worden. Sie sollen auch
Klarheit schaffen, wenn es um Erstattungen und Gutscheine geht.
Brüssel (dpa) - Reisende sollen in der EU künftig mehr Rechte bei der
Stornierung von gebuchten Pauschalreisen und Kostenerstattung haben.
Das sieht eine in Brüssel erzielte Einigung zwischen Vertretern der
Regierungen der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments vor, die in
der Praxis aber noch keine Wirkungskraft hat.
Wer seinen als Komplettpaket gebuchten Urlaub aus außergewöhnlichen
und unvermeidbaren Umständen stornieren muss, soll dafür keine Gebühr
mehr zahlen müssen. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden
würden, sei vom Einzelfall abhängig, heißt es in einer Mitteilung.
Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise ab, ist er der Einigung
zufolge verpflichtet, seinen Kunden das Geld innerhalb von 14 Tagen
zu erstatten. Zwar können auch Gutscheine als Entschädigung angeboten
werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen. Laut
Mitteilung müssen die Gutscheine mindestens den Wert der sonst
fälligen Erstattung haben.
Verpflichtende Informationen zu Zahlungsmethoden
Reisende sollen zukünftig zudem Anspruch auf mehr Informationen zu
ihrer Pauschalreise haben. Dazu gehören Angaben zu den verfügbaren
Zahlungsmethoden, relevanten Pass- und Visabestimmungen,
Stornierungsgebühren sowie Informationen zur Barrierefreiheit für
Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Die EU-Kommission hatte Ende 2023 Vorschläge für eine Anpassung der
Regeln gemacht. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt
werden. Nach Inkrafttreten sollen die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit
haben, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
