Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden

06.12.2025 10:03

Bei längeren Flugverspätungen können Passagiere ihre Entschädigunge
n
auch mit Hilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Diese müssen sich
bei ihren Werbeaussagen aber zurückhalten.

Hamburg/Dublin (dpa) - Das Internetportal Flightright für
Fluggastrechte darf den irischen Billigflieger Ryanair nicht
schlechtreden. In einem Urteil (Az.: 14 U 132/22) hat das
Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg dem Unternehmen unter
anderem die Behauptung verboten, dass die Fluggesellschaft
Verbraucherrechte mit den Füßen trete. Zudem darf es seinen Kunden
nicht mehr raten, jegliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren.
Es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro für jeden
Wiederholungsfall verhängt. 

Gericht verlangt Preistransparenz

Flightright sammelt wie andere Portale Entschädigungsansprüche von
Passagieren bei gravierenden Flugverspätungen und setzt diese gegen
die Airline juristisch durch. Dafür kassieren die Portale eine
Provision. In diesem Zusammenhang hat das OLG die Firma verpflichtet,
einen zusätzlich erhobenen «Anwaltszuschlag» von 14 Prozent von
Beginn an transparent zu machen. 

Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geht es bei einem
kurzen Flug bis 1500 Kilometer Entfernung um 250 Euro Entschädigung.
Bei längeren Flügen sind nach drei Stunden Verspätung bis zu 600 Euro

fällig. Die Portale kassierten davon bis zu 40 Prozent, erklärte
Ryanair. 

Ryanair: Passagiere sollen sich an uns wenden

Das Unternehmen in Dublin begrüßte das Urteil, das auf eine
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgeht. Marketing-Chef Dara
Brady forderte die Passagiere auf, ihre Ansprüche ausschließlich
direkt bei Ryanair anzumelden und unnötige Kosten zu vermeiden.
Kunden erhielten 100 Prozent dessen zurück, was ihnen zusteht.

Dritte Möglichkeit für Passagiere

Bei Flugverspätungen können Verbraucher, die ihre Ansprüche nicht
selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen, neben den Portalen
auch auf die kostenfreie Dienstleistung der Schlichtungsstelle Reise
und Verkehr zurückgreifen. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80
bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.