Foodwatch: EU-Verbot für «Veggie-Burger» wäre rechtswidrig

08.12.2025 09:45

Foodwatch sieht das geplante EU-Verbot für Begriffe wie
«Veggie-Burger» als rechtswidrig. Die Organisation geht mit einem
Gutachten kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde an die
Öffentlichkeit.

Berlin/Brüssel (dpa) - Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von
Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Tofu-Wurst» wäre laut ein
em
von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen
Gutachten in seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen
Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten. 

Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht
verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen
stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten beruft sich neben dem
EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die
EU-Lebensmittelinformationsverordnung. 

Foodwatch: Verbot wäre «unsinnig» und «rechtswidrig»

«Ein EU-Verbot von «Tofuwürstchen» oder «Seitanschnitzel» ist n
icht
nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig», so
Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois
Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich
in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen. 

In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen
EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und
unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie «Wurst» und
«Schnitzel» der geforderten Rechtsänderung zufolge «ausschließlic
h
den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten» sein. Ein Schnitzel mit
Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das
Gutachten. 

Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot

Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte
den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete
stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot - eine ausreichende
Mehrheit gab es trotzdem. Begründet wird die Änderung damit,
Verbraucher und Landwirte zu schützen. 

Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die
vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem
Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.