EU-Staaten einig: Strengere Regeln bei Abschiebungen geplant

08.12.2025 13:53

Leistungskürzungen, längere Einreiseverbote und neue Pflichten: Die
EU-Staaten wollen mehr Abschiebungen - und dafür den Druck auf die
Betroffenen erhöhen.

Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten wollen den Druck auf abgelehnte
Asylbewerber erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. Dafür
sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und bei
mangelnder Kooperation mit Leistungskürzungen rechnen müssen. Das
teilten die Mitgliedsländer nach einer Einigung bei einem Treffen der
europäischen Innenminister in Brüssel mit. Auch Rückführungszentren

in Drittstaaten sollen demnach per Verordnung möglich sein. 

Abgelehnte Asylbewerber sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an
ihrer Rückführung mitzuwirken. Sollten sie nach Aufforderung nicht
unverzüglich Dokumente zu ihrer Identifikation vorlegen, müssen sie
mit Strafen rechnen. Zudem sollen sie für die Behörden erreichbar
bleiben. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit drohen Konsequenzen -
etwa die Kürzung von Leistungen oder ein längeres Einreiseverbot.
Auch Haftstrafen sollen nach Vorstellung der EU-Staaten in manchen
Fällen möglich sein. 

Außerdem sollen strengere Regeln für Personen gelten, die als
Sicherheitsrisiko eingestuft werden. So sollen etwa die Gründe für
eine Inhaftierung erweitert und mögliche Haftzeiten verlängert
werden.

Kompromiss in entscheidendem Streitpunkt gefunden

Ein wichtiger und zuletzt unter den Mitgliedstaaten umstrittener
Punkt ist auch die gegenseitige Anerkennung von
Rückkehrentscheidungen. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in
einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten
automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land
zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land
weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen. 

Deutschland und andere Länder wollten die Anerkennung der
Entscheidungen anderer EU-Staaten nicht verpflichtend machen. Sie
befürchteten mehr Bürokratie durch mögliche Klagen und rechtliche
Unsicherheiten. Die nun gefundene Einigung sieht zunächst eine
gegenseitige Anerkennung auf freiwilliger Basis vor - allerdings mit
der Option, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anerkennungspflicht
einzuführen.

Das Europäische Parlament muss sich zu den von der EU-Kommission im
März gemachten Vorschlägen noch positionieren. Anschließend können

Verhandlungen über die Verordnung beginnen. Angesichts der
Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren
Änderungen erwartet.

Zuletzt weniger Asylanträge - Deutschland nicht mehr auf Platz eins 

Im ersten Halbjahr gingen nach Angaben der EU-Asylagentur bei den
deutschen Behörden 70.000 Anträge von Neuankömmlingen ein. Damit
liegt die Bundesrepublik innerhalb der EU auf Platz drei hinter
Frankreich (78.000) und Spanien (77.000). Die Zahl der neuen
Asylbewerber innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in den
Nicht-Mitgliedsländern Norwegen und Schweiz ging im ersten Halbjahr
dieses Jahres insgesamt zurück. 

Bis Ende Juni wurden in der Staatengruppe aus 29 Ländern (EU+)
insgesamt 399.000 neue Anträge registriert - im Vergleich zum ersten
Halbjahr 2024 ein Rückgang von 114.000 beziehungsweise 23 Prozent.
Der Rückgang wird von der Agentur insbesondere darauf zurückgeführt,

dass nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad nicht mehr so
viele Menschen aus Syrien flüchten.