: "Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern." Der Satz wurde ersatzlos gestrichen, da er sich nicht auf das Konzept der sicheren Drittstaaten, sondern auf die ebenfalls beschlossene Rückführ

08.12.2025 18:05

Die EU-Staaten wollen mehr Länder als sicher einstufen. Auch die
Kriterien für sichere Drittstaaten sollen sich ändern. Was das für
Asylverfahren und Abschiebungen künftig bedeuten könnte.

Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten wollen Menschen schneller in die
nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abschieben
können. Dafür sollen die Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklä
rt
werden. Auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten
Indien und Bangladesch sollen nach dem Willen der Mitgliedstaaten zur
Liste hinzugefügt werden. Darauf einigten sich die EU-Innenminister
bei einem Treffen in Brüssel. 

Das Europäische Parlament muss sich zu der Liste sicherer
Herkunftsstaaten noch positionieren. Anschließend können
Verhandlungen über die endgültige Festlegung beginnen. Angesichts der
Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren
Änderungen erwartet.

Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien,
Montenegro oder die Türkei gehören.

In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer
Herkunftsländer. Die Einstufung soll schnellere Abschiebungen dorthin
ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren
darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher
eingestuft. 

Die EU-Liste wäre bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss
dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft
werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz
suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen
aber ein beschleunigtes Asylverfahren.

Auch Kriterien für sichere Drittstaaten festgelegt

Neben den sicheren Herkunftsländern gibt es auch das Konzept der
sicheren Drittstaaten. Es soll das europäische Asylsystem entlasten,
indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort Schutz
beantragen zu können. 

Auch hier haben sich die EU-Innenminister auf eine gemeinsame
Position geeinigt. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge
Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch
Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. 

Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es zukünftig schon reichen,
wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat
besteht. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben
werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre,
kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon sind
unbegleitete Minderjährige. 

Auch zu diesem Vorhaben muss das EU-Parlament sich noch abschließend
positionieren, bevor Verhandlungen darüber beginnen können.