Athen: Deutschland stimmt Löschung von Asylfällen zu

09.12.2025 18:25

Können Asylbewerber von Griechenland irregulär nach Deutschland
gehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Laut Regierung in Athen
gibt es dazu eine interessante Absprache mit der Bundesregierung.

Athen (dpa) - Griechenland hat nach eigenen Angaben in Verhandlungen
mit Deutschland und weiteren EU-Staaten erreicht, dass es bis zum
Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber
zurücknehmen muss. Wenn jemand illegal nach Griechenland und bis zum
12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reise, werde die Person nicht
zurück nach Griechenland geführt, hieß es aus dem griechischen
Migrationsministerium. 

515.000 dieser sogenannten Dublin-Fälle - davon mehr als 100.000 aus
den letzten vier Jahren - würden demnach auch rückwirkend nicht von
Deutschland nach Griechenland überstellt. Allerdings gilt für
Dublin-Überstellungen eine Frist von sechs Monaten - beginnend mit
dem Tag der Zusage des aufnehmenden Landes. Ein Großteil der von
Griechenland angeführten Asylbewerber ist also nun ohnehin in die
deutsche Verantwortung übergegangen und kann nicht mehr an
Griechenland überstellt werden. 

Auch Dobrindt sprach von Einigung mit Griechenland

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte nach dem Treffen in
Brüssel gestern von einer Vereinbarung mit Griechenland und auch
Italien gesprochen, die nun von griechischer Seite erwähnten
Zugeständnisse dabei aber nicht direkt angesprochen. Der
«Bild»-Zeitung sagte er: «Wir haben uns mit Griechenland und Italien

darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über

ihre Länder die Europäische Union betreten haben.» Er bezog sich
damit offensichtlich auf die ab Juni 2026 geltende europäische
Asylreform. Die griechische Seite teilte mit, Griechenland starte in
die neue Regelung «mit null Rücküberstellungspflichten».

Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen
Asylsystems. Eine der Bestimmungen besagt, dass in der Regel
derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist,
in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die
Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den
Asylantrag - was häufig in Deutschland passiert - muss das
Ersteinreiseland, also etwa Griechenland, die Menschen unter
bestimmten Bedingungen zurücknehmen. 

Dieses System scheiterte oft an der vorgeschriebenen Frist und der
mangelnden Bereitschaft mancher EU-Staaten, Asylbewerber
zurückzunehmen. Auch deshalb einigten sich die Mitgliedstaaten auf
eine Reform des europäischen Asylsystems.