Verstoß gegen Recht auf Anwalt? EU-Kommission verklagt Polen

11.12.2025 14:08

Polen droht neuer Ärger vor dem EuGH. Die EU-Kommission kündigte eine
Klage an. Nach ihrer Ansicht fehlen im polnischen Recht bestimmte
Standards für Strafverfahren.

Brüssel (dpa) - Polen verletzt nach Ansicht der Europäischen
Kommission EU-Standards für faire Strafverfahren. Deswegen verklagt
die Brüsseler Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH). Polen habe zentrale Bestimmungen einer Richtlinie zu
Verfahrensrechten, wie etwa den Zugang zu einem Anwalt, nicht
ausreichend umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Der Kommission zufolge lässt Polen Vernehmungen und Beweiserhebungen
zu, ohne dass ein Rechtsbeistand dabei ist. Dadurch seien Verdächtige
zu Beginn polizeilicher Ermittlungen nicht ausreichend geschützt,
heißt es aus Brüssel. Das verstoße gegen die EU-Vorgaben. Auch die in

der Richtlinie garantierte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen
Beschuldigten und ihren Anwältinnen und Anwälten werde im polnischen
Recht nicht gewährleistet.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission, dass Polen die
Informationspflichten bei der Ingewahrsamnahme Minderjähriger nicht
vollständig umsetzt. Nach EU-Recht müssen in solchen Fällen stets die

Erziehungsberechtigten oder andere geeignete Erwachsene informiert
werden. Mängel sieht Brüssel zudem beim Zugang zu einem
Rechtsbeistand im Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen
Haftbefehls.

Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu

überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten. Sie
verklagt immer wieder auch Deutschland vor dem EuGH, um die
Einhaltung von EU-Recht zu erzwingen.