Milliarden-Entschädigung für Bergbauunternehmen kann fließen
11.12.2025 16:02
Der Bund will das ostdeutsche Bergbauunternehmen Leag für dessen
vorzeitigen Kohleausstieg entschädigen. Nachdem die EU-Kommission
grünes Licht gegeben hat, ist nun auch vertraglich alles geregelt.
Berlin (dpa/bb) - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
und das ostdeutsche Bergbauunternehmen Leag haben den Weg für eine
Milliarden-Entschädigung für dessen Kohleausstieg freigemacht. Beide
Seiten unterzeichneten in Berlin die öffentlich-rechtlichen Verträge
zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Damit könne
das Geld in Höhe von rund 1,75 Milliarden Euro für die endgültige
Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der Leag fließen, teilte das
Ministerium mit.
Mitte November hatte die EU-Kommission die Beihilfe erlaubt. Die
Summe soll das Unternehmen für die schrittweise Stilllegung aller
Kohlekraftwerke bis 2038 entschädigen. Die klimaschädliche
Kohleverstromung in Deutschland sollte ursprünglich erst nach 2038
auslaufen.
Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an «Fixkosten» für
Tagebaufolgekosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie
Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen. Das passiert unabhängig davon,
wann die Leag (Lausitz Energie Kraftwerke AG) wirklich aus der
Kohleverstromung aussteigt. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro
ist laut Angaben des Wirtschaftsministeriums von 2024 an
Voraussetzungen gebunden.
Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme angemessen
und verhältnismäßig sei und sich auf das erforderliche Minimum
beschränke. Wenn ein Land in der EU Firmen mit Staatsgeld
unterstützen will, muss es sich an strenge Regeln halten. Über die
Einhaltung wacht die EU-Kommission.
Insgesamt geht es bei der Staatshilfe um 4,35 Milliarden Euro
für zwei Betreiber. Bereits 2023 genehmigte die Kommission 2,6
Milliarden Euro für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland
