EGMR verurteilt Russland für Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk

16.12.2025 12:29

Russische Behörden gingen mit verschiedenen Maßnahmen gegen
Kremlkritiker Nawalny und sein Umfeld vor. Der Gerichtshof für
Menschenrechte findet dafür deutliche Worte.

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat Russland wegen seines großangelegten Vorgehens gegen den
mittlerweile gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny und sein Umfeld
verurteilt. Die koordinierten Maßnahmen der russischen Behörden
verletzten etwa die Menschenrechte auf Achtung der Privatsphäre,
Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, entschieden die
Richterinnen und Richter in Straßburg einstimmig. 

Die 139 Beschwerdeführer, zu denen Einzelpersonen und Organisationen
gehören, wurden dem Gerichtshof zufolge ab 2019 zum Ziel
gleichzeitiger administrativer und finanzieller Maßnahmen der
russischen Behörden. Es ging demnach um Massendurchsuchungen in
Wohnungen und Büros, die Beschlagnahme von Eigentum, das Einfrieren
von Bankkonten und die Einstufung der von Nawalny gegründeten
Stiftung für die Bekämpfung der Korruption (FBK) als «ausländischer

Agent».

Antikorruptions-Stiftung deckte zahlreiche Skandale auf

Die Organisation legte zahlreiche Korruptionsskandale ranghoher
russischer Politiker offen, darunter auch von Kremlchef Wladimir
Putin. In Russland ist sie inzwischen als extremistisch verboten.
Nawalny starb im vergangenen Jahr im russischen Straflager.

Der Menschenrechtsgerichtshof bewertete die Maßnahmen Russlands als
«Teil eines konzertierten Vorgehens beispiellosen Ausmaßes», das
darauf abgezielt habe, das organisierte demokratische
Oppositionsumfeld um Nawalny zu beseitigen. Die offiziellen
Begründungen der Behörden, etwa der Kampf gegen Geldwäsche oder
Extremismus, seien nicht bewiesen und dienten als Vorwand zur
Zerschlagung unabhängiger politischer und zivilgesellschaftlicher
Strukturen.

Der Gerichtshof sprach den Beschwerdeführern, darunter Nawalnys
Antikorruptions-Stiftung selbst, Beträge zwischen 5.000 Euro und
30.000 Euro zu, hauptsächlich für immaterielle Schäden. Dass sie das

Geld tatsächlich bekommen, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland
erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an.