Europarat beschließt Entschädigungs-Kommission für Ukraine
16.12.2025 15:51
Mehr als 85.000 Anträge auf Entschädigung wegen des Angriffs auf die
Ukraine liegen bereits vor. Der Europarat ebnet nun weiter den Weg
für mögliche Zahlungen.
Den Haag/Straßburg (dpa) - Der Europarat treibt mögliche
Entschädigungszahlungen für Kriegsschäden an die ukrainische
Bevölkerung voran. Bei einer diplomatischen Konferenz im
niederländischen Den Haag beschlossen die 46 Staaten des Europarats
eine sogenannte Entschädigungs-Kommission für die Ukraine.
Unter anderem war der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bei
der Konferenz anwesend und bedankte sich für die Unterstützung. 34
Länder, darunter Deutschland, unterzeichneten das entsprechende
Abkommen zur Kommission auf Anhieb. Darüber hinaus unterschrieb die
EU, die vom Europarat unabhängig ist. Beitreten können auch Länder
und regionale Organisationen außerhalb Europas.
Die Kommission soll Schadenersatzansprüche von Einzelpersonen,
Organisationen und öffentlichen Stellen, die durch
völkerrechtswidrige Handlungen Russlands in oder gegen die Ukraine
verursacht wurden, prüfen. Sie soll auch die Höhe der Entschädigung
festlegen.
Zweiter Baustein neben Schadensregister für die Ukraine
Die Einrichtung der Kommission gilt als zweiter Schritt auf dem Weg
zu Entschädigungszahlungen an die Ukraine. 2023 hatten die Staaten
des Europarats bereits das Schadensregister beschlossen, mit dem
Zerstörungen in der von Russland angegriffenen Ukraine dokumentiert
werden. Nach Angaben des Europarats sind bereits mehr als 85.000
Anträge eingegangen.
Künftig muss noch ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. Die
Akteure prüfen mögliche Finanzierungsquellen. Auch das eingefrorene
Vermögen der russischen Staatsbank, über dessen mögliche Nutzung beim
kommenden EU-Gipfel verhandelt wird, könnte genutzt werden. Die
Finanzierung sei die «größte Herausforderung», sagte
EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas bei der Unterzeichnung des Abkommens.
Die Schadenersatz-Kommission wird endgültig ins Leben gerufen, sobald
25 Staaten das Gründungsabkommen in ihrem nationalen Recht umgesetzt
haben und dadurch genug Geld zusammengekommen ist, um die
Anfangsarbeit der Kommission zu unterstützen. Sie wird durch
jährliche Beiträge der Mitglieder sowie durch freiwillige Beiträge
finanziert. Sollte Russland beitreten, soll das Land die Kosten
tragen.
