Asylbewerber an Drittstaaten abgeben? EU-Parlament stimmt ab
16.12.2025 17:30
Die EU-Kommission will das europäische Asylsystem entlasten. Dafür
sollen Asylbewerber auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden
können, um dort - statt in Europa - Schutz zu beantragen.
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union könnte am Mittwochabend die
rechtliche Grundlage dafür schaffen, Asylverfahren an Nicht-EU-Länder
abzugeben. Beteiligte rechnen fest damit, dass ein entsprechender
Vorschlag dafür im Europaparlament in Straßburg zur Abstimmung
gestellt wird.
Demnach wäre es möglich, Menschen in Nicht-EU-Länder abzuschieben,
damit sie dort Schutz beantragen und nicht in der Union. Sollte eine
Mehrheit der Abgeordneten für den Vorschlag stimmen, könnten
Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer die Details
der Gesetzesänderung noch am selben Tag verhandeln.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine Verbindung zu einem
Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren
Aufenthalt. Dieses sogenannte Verbindungskriterium soll nach einem
Vorschlag der EU-Kommission, dem die Mitgliedsländer bereits
grundsätzlich zugestimmt haben, abgeschafft werden. Dem Vorschlag
nach könnte es zukünftig reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem
Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht, um dorthin abzuschieben.
Daneben wird auch über eine EU-weit geltende Liste sicherer
Herkunftsstaaten abgestimmt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen etwa
schneller nach Marokko, Tunesien oder Ägypten abgeschoben werden
können. Auch hier könnten nach der Abstimmung im EU-Parlament direkt
Verhandlungen über die Details beginnen.
