Regierung will Produkthaftung auf Software ausweiten

17.12.2025 13:02

Autonomes Fahren, KI und Software: Wer haftet, wenn Technik versagt?
Neue Regeln könnten für Verbraucher vieles ändern.

Berlin (dpa) - Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet,
soll nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bekommen. Sie
will die Produkthaftung ausweiten, mit der Hersteller für Sachschäden
und Körperverletzungen durch fehlerhafte Produkte geradestehen müssen
- das soll künftig auch für Software, einschließlich KI-Software,
gelten. 

Es kann um autonom fahrende Autos gehen

Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Bundeskabinett in
Berlin. Nun befasst sich der Bundestag damit, dessen Zustimmung
erforderlich ist. Damit werden neue EU-Vorgaben in das deutsche Recht
übertragen. 

Relevant sind die geplanten Neuerungen zum Beispiel bei Unfällen mit
autonom fahrenden Fahrzeugen. Zudem soll es generell leichter werden,
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz vor Gericht
durchzusetzen. Unter anderem sollen Geschädigte unter gewissen
Voraussetzungen auch bei Betreibern von Online-Plattformen Ansprüche
geltend machen können. 

Hubig: Egal ob Bügeleisen oder Software

«Egal, ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, für
Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Schaden der gleiche»,
erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). 

Geplant ist auch, dass für ein Produkt, das schon auf dem Markt ist
und noch einmal wesentlich umgestaltet wird, künftig der
umgestaltende Hersteller als Hersteller haften soll. Bei Herstellern
außerhalb der EU sollen unter bestimmten Umständen weitere Akteure
wie Importeure und Lieferanten haftbar sein. Auch der Nachweis einer
Schädigung, mit der Verbraucher Schadenersatz geltend machen können,
wird einfacher.