EuGH urteilt im Streit über Polens Verfassungsgericht

17.12.2025 17:30

Eine «beispiellose Rebellion» wurde dem polnischen
Verfassungsgerichtshof wegen seiner Urteile zum EU-Recht vorgeworfen.
Nun entscheidet das höchste europäische Gericht dazu.

Luxemburg (dpa) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
verkündet am Donnerstag (9.30 Uhr) ein Urteil zum polnischen
Verfassungsgerichtshof, der Entscheidungen des höchsten europäischen
Gerichts als nicht bindend ansehen wollte. EU-Recht könne nur
beachtet werden, wenn es der polnischen Verfassung entspreche, hieß
es damals. Die EU-Kommission hatte Polen deswegen vor dem EuGH in
Luxemburg verklagt. 

In dem Fall geht es um eine ganz grundsätzliche Frage zum Verhältnis
des Europarechts zum nationalen Recht. Die polnischen Urteile
verstießen nach Ansicht der Kommission gegen den Grundsatz des
Vorrangs des EU-Rechts. Außerdem bemängelte die Brüsseler Behörde d
ie
Zusammensetzung der Richterinnen und Richter am
Verfassungsgerichtshof, weil es Unregelmäßigkeiten bei Ernennungen
gegeben habe.

Der zuständige Generalanwalt des EuGH hatte in seinem Gutachten zu
dem Fall dem polnischen Verfassungsgerichtshof eine «beispiellose
Rebellion» vorgeworfen. Mittlerweile hat Polen die Verstöße
vollumfänglich anerkannt. Der EuGH muss die Vorwürfe dennoch prüfen.