EuGH: Dänisches Problemviertel-Gesetz muss unter die Lupe
18.12.2025 14:20
Ist das dänische Gesetz zur Umgestaltung ganzer Wohnviertel eine
Diskriminierungsfalle? Was das höchste europäische Gericht dazu sagt.
Luxemburg (dpa) - Die Entscheidung, ob ein dänisches Gesetz zur
Umgestaltung von Wohngebieten diskriminierend ist, liegt nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei den Gerichten in Dänemark.
Es sei deren Sache, zu prüfen, ob in dem Gesetz genannte Kriterien
auf die ethnische Herkunft von Menschen abstellen und sie dadurch
schlechter stellen, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg
mit. Sie betonten, dass nach EU-Recht weder Staatsangehörigkeit noch
Geburtsland allein ausreichen, um eine ethnische Herkunft zu
bestimmen. Sie werde auf der Grundlage eines Bündels von Merkmalen
bestimmt.
Hintergrund des Falls sind Klagen in Dänemark gegen Kündigungen von
Mietverträgen in sogenannten Transformationsgebieten. Das sind den
dänischen Vorschriften nach Wohnviertel, wo es etwa vergleichsweise
viel Arbeitslosigkeit und Kriminalität gibt sowie einen Anteil von
über 50 Prozent an Einwanderern aus «nicht-westlichen» Ländern und
deren Nachkommen.
Weniger Sozialwohnungen als Ziel
Eine Liste bestimmt dabei, welche Länder als «westlich» angesehen
werden - etwa alle EU-Länder. Alle anderen fallen in die Kategorie
«nicht westlich». «Einwanderer» sind dem dänischen Gesetz nach
Menschen, die im Ausland geboren wurden und keinen Elternteil haben,
der sowohl in Dänemark geboren wurde als auch dänischer
Staatsangehöriger ist.
Die dänischen Vorschriften haben zum Ziel, den Anteil der Bevölkerung
in öffentlichen Wohnblocks in diesen Gebieten bis 2030 auf 40 Prozent
zu verringern. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften können
dafür etwa Grundstücke an private Bauträger veräußern, Wohnungen
abreißen oder Familienwohnungen in kleinere Einheiten etwa für junge
Leute umwandeln. Den bereits dort lebenden Mieterinnen und Mietern
kann gekündigt werden.
