EU: Dänemark könnte im Grönland-Ernstfall Beistand verlangen Von Ansgar Haase, dpa
15.01.2026 19:56
US-Präsident Donald Trump will das zu Dänemark gehörende Grönland
unter die Kontrolle der Vereinigten Staaten bringen - möglicherweise
auch gegen den Willen der Dänen. Nun stellt die EU etwas klar.
Limassol/Brüssel (dpa) - Im Fall eines gewaltsamen Konflikts um
Grönland könnten Deutschland und die anderen EU-Staaten auf Antrag
Dänemarks hin Beistand leisten müssen. Das stellte eine Sprecherin
der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas jetzt nach den ergebnislos
verlaufenen Gesprächen über die aus europäischer Sicht
ungerechtfertigten US-Besitzansprüche auf die Arktisinsel in
Washington klar.
Grönland sei Teil des Hoheitsgebiets des Königreichs Dänemark und
fiele daher grundsätzlich unter die gegenseitige Solidaritätsklausel
in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, sagte die Sprecherin
gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich betonte sie, dass
sich die Frage einer Anwendung derzeit nicht stelle. Grundsätzlich
gilt eine militärische Konfrontation als sehr unwahrscheinlich, weil
sich vermutlich niemand mit der mächtigsten Militärmacht der Welt
anlegen würde.
Deutliche Ansage nach langem Schweigen
Brisant ist die öffentliche Festlegung dennoch. Zuvor waren
EU-Vertreter der Frage lange ausgewichen, ob Dänemark im Fall einer
gewaltsamen Einverleibung Grönlands durch die USA theoretisch den
Beistand anderer Mitgliedstaaten anfordern könnten. Als Grund gilt
unter anderem, dass die Grönländer 1982 in einem Referendum für den
Austritt aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) gestimmt
hatten. Zugleich ist Grönland aber weiterhin Teil des Königreichs
Dänemark. Unter Juristen wird zum Teil auch die Auffassung vertreten,
dass die Solidaritätsklausel vermutlich nicht für Grönland gilt.
In ihr heißt es konkret: «Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen
Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und
Unterstützung (...).»
Auf Nato kann Dänemark im Streit nicht zählen
Artikel 42 Absatz 7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5
der Nato. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der
Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs Alliierten zu Hilfe
kommen. Den Nato-Bündnisfall könnte Dänemark zudem ohnehin nicht
ausrufen, weil dazu auch die USA zustimmen müssten.
Die Klarstellung erfolgte kurz nach erfolglos geendeten
Grönland-Gesprächen am Mittwoch in Washington. Bei diesen hatten der
dänische Außenminister Lars Løkke Rasmussen und die für Außenpoli
tik
zuständige grönländische Ministerin Vivian Motzfeldt versucht, den
Amerikanern klarzumachen, dass die USA keinen Anspruch auf Grönland
haben und dass die größte Insel der Welt nicht zum Verkauf steht.
Trump lässt nicht locker
Schon direkt vor dem Treffen mit US-Außenminister Marco Rubio und
Vizepräsident JD Vance hatte US-Präsident Donald Trump noch einmal
deutlich gemacht, dass er nicht daran denke, sein Interesse an dem
rohstoffreichen Grönland aufzugeben. Er verwies dabei erneut auf
strategische Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten, die sich
angeblich nicht über die Nato schützen ließen.
Für Aufsehen und Beunruhigung sorgt Trumps Äußerungen vor allem, weil
er bislang auch militärischen Zwang nicht ausschließt, um Kontrolle
über Grönland zu erlangen. Die Insel ist zu vier Fünfteln mit Eis
bedeckt und sechsmal so groß wie Deutschland, hat aber nur knapp
57.000 Einwohner.
Rasmussen konstatierte nach dem Austausch mit Rubio und Vance
«fundamentale» Meinungsverschiedenheiten. Als Zeichen der Solidarität
mit Dänemark und Grönland haben Deutschland und andere EU-Staaten
eine Militärmission für das Land angekündigt. Die Bundeswehr
beteiligt sich mit 13 Soldaten an dem mehrtägigen Erkundungseinsatz
auf der Arktisinsel.
