Möglicher EU-Konter: Was ist die «Handels-Bazooka»?
19.01.2026 04:17
Trump droht Europa im Grönland-Konflikt mit Zöllen. Die EU will
darauf eine Antwort finden. Ein neues Instrument gibt ihr
weitreichende Möglichkeiten.
Brüssel/Washington (dpa) - Die EU-Staaten beraten fieberhaft über
eine Reaktion auf die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im
Konflikt um Grönland. Als eine Option gilt die von der französischen
Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments, das
auch als «Handels-Bazooka» bezeichnet wird. Doch was ist das?
Instrument gegen handelspolitischen Druck
Ende 2023 hat sich die EU ein Instrument gegeben, um sich gegen
handelspolitischen Druck zu wehren. Das sogenannte Anti-Coercion
Instrument (ACI) kann bei wirtschaftlicher Nötigung zum Einsatz
kommen. Laut der entsprechenden Verordnung muss dafür eine Situation
gegeben sein, in der ein Drittland versucht, die EU oder einen
Mitgliedstaat durch Handelsmaßnahmen zu einer bestimmten Entscheidung
zu nötigen.
Solche Praktiken stellten einen unzulässigen Eingriff in die
legitimen souveränen Entscheidungen der Union und der EU-Staaten dar,
heißt es zu dem Instrument auf der Seite der Europäischen Kommission.
Als Beispiel nennt die Brüsseler Behörde dort einen Handelspartner,
der zusätzliche, benachteiligende Zölle einführt oder damit droht.
Mögliche Maßnahmen sind vielfältig
Die Bandbreite der möglichen Gegenmaßnahmen ist demnach weit gefasst:
Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen
oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Es kann
etwa auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte
betreffen.
Allerdings heißt in der entsprechenden Verordnung auch, die
Gegenmaßnahmen seien nur ein letztes Mittel und müssten
verhältnismäßig sein. Vorrangiges Ziel des ACI sei die Abschreckung
.
Das Instrument sei daher am erfolgreichsten, wenn es nicht eingesetzt
werden müsse, heißt es.
Mitgliedsstaat kann Antrag stellen
Nach einem Antrag eines Mitgliedsstaats oder aus eigener Initiative
prüft die Kommission zunächst, ob in dem Fall wirtschaftlicher Zwang
vorliegt. Danach muss der Rat noch zu einer solchen Feststellung
kommen. Daraufhin fordert die Kommission den Drittstaat auf, den
Zwang zu unterlassen - und führt im besten Fall mit ihm gleichzeitig
Gespräche. Geprüft werde, ob Verhandlungen, Vermittlung oder
Schlichtung möglich sei.
Bei ausbleibendem Erfolg kann die EU dann Gegenmaßnahmen verhängen.
Sollten diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich
sein, beendet die EU sie. Frankreich hatte signalisiert, die
Aktivierung des Instruments im aktuellen Fall beantragen zu wollen,
wie es aus dem Umfeld von Präsident Emmanuel Macron hieß.
Vergeltungszölle könnten möglich werden
Als wahrscheinlich gilt, dass die EU nun erst einmal den Einsatz
ihres neuen Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen
androht. Wie es dann weitergeht, dürfte von der US-Reaktion abhängig
sein.
Kommt das Instrument zum Einsatz, sind Vergeltungszölle auf den
Import von US-Waren möglich. Zudem könnten US-Unternehmen von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden - oder für
bestimmte Produkte Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erlassen werden.
Als sicher gilt zudem, dass die EU die Umsetzung bestimmter
Absprachen aus dem erst im Sommer geschlossenen Zollabkommen auf Eis
legt. Sie sehen unter anderem vor, Zölle auf alle US-Industriegüter
abzuschaffen und den EU-Marktzugang für bestimmte US-Agrarprodukte zu
verbessern. Zudem soll ein US-Zoll von 15 Prozent für die meisten
europäischen Produkte gelten.
Eine Zustimmung des EU-Parlaments zu dem Zoll-Deal scheint nun
ausgeschlossen. Mehrere Fraktionen - darunter die Europäische
Volkspartei (EVP) und somit größte Fraktion - haben angesichts der
jüngsten Entwicklungen ihre Ablehnung kundgetan. Die Abstimmung ist
für diese Woche geplant.
