EU-Finanzminister billigen Defizitverfahren gegen Finnland

20.01.2026 13:57

Russlands Krieg gegen die Ukraine wirkt sich laut Finnlands
Regierungschef Orpo auch auf Finnlands Wirtschaft aus. Das Land sieht
sich wegen zu hoher Neuverschuldung mit einem Verfahren konfrontiert.

Brüssel (dpa) - Finnland muss sich wegen zu hoher Neuverschuldung
einem EU-Strafverfahren stellen. Der Rat der Europäischen Union hat
dafür grünes Licht gegeben, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das
Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer
Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr. 

Die Behörde ist für die Überwachung der europäischen Schuldenregeln

zuständig und hatte mitgeteilt, Finnland weise ein übermäßiges
Defizit auf. Ziel sogenannter Defizitverfahren ist es, Staaten zu
solider Haushaltsführung zu bringen. Am Ende können theoretisch hohe
Strafen stehen.

Bis 2028 soll das Defizit wieder unter die EU-Obergrenze von drei
Prozent gebracht werden. Dafür soll Helsinki nun «wirksame Maßnahmen
»
ergreifen und bis Ende April Pläne vorlegen, wie das Land vorgehen
will. 

Finnland nicht überrascht

Die Entscheidung für das Verfahren sei gerechtfertigt, weil das
Haushaltsdefizit des nordeuropäischen Landes 2024 bei 4,4 Prozent
gelegen habe und für 2025 mit 4,3 Prozent gerechnet werde, heißt es
in einer Mitteilung des Rats der Europäischen Union. Zwar dürfen
einige Länder derzeit mit einer Sonderregel für Verteidigungsausgaben
mehr Schulden machen. Diese Ausnahmeregel erkläre aber Finnlands
Defizit nicht vollständig, heißt es.

Das Verfahren kommt für Helsinki nicht überraschend. Der Schritt sei
zu erwarten gewesen, hatte der konservative Ministerpräsident Petteri
Orpo schon nach der Empfehlung der Kommission 2025 erklärt. Selbst
eine Anpassung des Defizits um zehn Milliarden Euro würde den
hauptsächlich durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
verursachten Schaden für die finnische Wirtschaft nicht beheben,
schrieb er. Die Maßnahmen seiner Regierung seien richtig gewesen und
müssten fortgesetzt werden. Eine dauerhafte wirtschaftliche Erholung
werde mindestens zwei Jahre dauern.

Strafverfahren sollen für solide Haushaltsführung sorgen

Das europäische Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden
erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand
eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht
überschreiten. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land
Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken.
Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. 

Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in
Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie
verhängt. Auch gegen Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta,
Polen, Rumänien, Österreich und die Slowakei ist derzeit ein
Defizitverfahren anhängig.