Welche Rechte haben Fluggäste? EU ringt um Regeln Von Ann-Kristin Wenzel, dpa
21.01.2026 13:49
Das Flugzeug landet viel zu spät, aber immerhin gibt es dafür etwas
Geld. Bleibt es bei den Regeln? Und haben Reisende künftig weitere
Rechte, etwa beim Gepäck? Worum es gerade geht.
Straßburg (dpa) - Kostenloses Handgepäck für Fluggäste, Entschädi
gung
bei Verspätungen, nebeneinanderliegende Plätze für Kinder und Eltern
- die EU überarbeitet die Regeln für Flugpassagiere. Jetzt hat sich
das Europäische Parlament für eine Stärkung der Verbraucherrechte
ausgesprochen. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss aber noch ein
Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Was im Raum steht und
was das für Reisende bedeutet:
Was ist bei Flug-Verspätungen vorgesehen?
Hier gehen die Vorstellungen sehr auseinander. Die EU-Staaten wollen,
dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt
werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Dafür
sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni
aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld
bekommen.
Die Parlamentarier wollen dagegen, dass Reisende ähnlich entschädigt
werden wie bisher. Ihr Vorschlag der Parlamentarier sieht bei
Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600
Euro)
Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden
hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa
Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die
Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.
Um es Verbrauchern leichter zu machen, die Erstattung zu beantragen,
sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten
außerdem bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere
schicken.
Was sagen andere dazu?
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei
der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs
Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf
Entschädigung - 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband
ausgerechnet.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt
dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert
mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar
machen würden.
Innerhalb von drei Stunden ließen sich zudem in der Praxis technische
Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, so dass Flüge
annulliert würden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen
Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen.
«Sinnvoller wäre es, die Entschädigungsschwellen auf fünf Stunden
anzuheben, um den Airlines mehr Spielraum zu geben, Ersatzflüge
durchzuführen, statt den Ursprungsflug zu annullieren, Umbuchungen
vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. Das würde den
Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche», so
Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.
Was ist bei Handgepäck geplant?
Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne
zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine
Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines
Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Dieses Handgepäckstück
soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße
(Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100
Zentimeter lang sein.
Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Maße
und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines
die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.
Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines
selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim
günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die
vom Gericht verlangten «angemessenen Vorgaben» zu Größe und Gewicht
gibt es in der EU aber bis heute nicht. Bisher erlauben manche
Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen
Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden.
Der Luftverkehrsverband BDL sieht die Pläne kritisch: Bei einer
Vereinheitlichung könnten Passagiere nicht mehr individuell wählen.
Außerdem seien die Vorgaben nicht praxistauglich: Gerade Kurz- und
Mittelstreckenflugzeuge seien nicht darauf ausgelegt, pro Gast ein
bis zwei Handgepäckstücke zu befördern. «Die Folge wäre dann, das
s
vermehrt Gepäck am Gate ad hoc in den Frachtraum verladen werden
müsste, um die entsprechenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen -
was wiederum Verspätungen im Flugbetrieb nach sich ziehen kann»,
schreibt der Verband.
Welche neuen Rechte könnte es außerdem geben?
Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra
fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in
ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern
sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich
gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.
Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale
Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr
selbstverständlich: Der Billigflieger Ryanair schaffte im November
die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas größter
Direktfluggesellschaft müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer
Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.
Ändert sich auf jeden Fall etwas?
Nein, das ist nicht sicher. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit
2004, seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan. Die Europäische
Union arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher gibt es
keine Einigung. Das Parlament hat jetzt eine gemeinsame Position
beschlossen, im nächsten Schritt ist nun eine Einigung mit den
EU-Mitgliedsstaaten nötig. Deren Forderungen weichen teilweise sehr
von denen der Abgeordneten ab. Sollte es über längere Zeit keine
Einigung geben, könnte die Anpassung vorerst sogar ganz scheitern.
