Spionage: EU-Meldepflicht für russische Diplomaten in Kraft

25.01.2026 00:05

Im Oktober beschloss die EU eine Reihe weiterer Sanktionen gegen
Russland. Eine Strafmaßnahme tritt jetzt in Kraft und betrifft
Moskaus Diplomaten.

Brüssel (dpa) - Zur Abwehr vor Spionage und Desinformation gilt in
der EU ab heute (25. Januar) eine Meldepflicht für russische
Diplomaten und Konsularbeamte sowie für ihre Mitarbeiter und
Familienangehörigen. Sie müssen ab nun ihre Reisen zwischen
Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und
Durchreiseländern anmelden. Letztere können zudem auch eine
Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um
Reisen im Zweifelsfall verbieten zu können.

Als Begründung für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit heißt es
,
die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um
nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen
Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Maßnahmen
umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie
Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung
zu verzerren.

Die Maßnahme wurde im Oktober im Zuge eines neuen Pakets mit
Russland-Sanktionen beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Bislang konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der
Regel ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und
durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben
daran bereits seit Jahren Kritik. Andere Mitgliedstaaten hatten
hingegen die Sorge geäußert, dass Russland im Gegenzug auch die
Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken
könnte.

Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstöße gegen die Auflagen mit
dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden.