Gutachten: Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln rechtswidrig
27.01.2026 04:00
Die Europäische Kommission will, dass Pflanzenschutzmittel künftig
ohne regelmäßige Neuzulassungen auf den Feldern verteilt werden
können. Ein Gutachten im Auftrag von Umweltschützern kritisiert das.
Brüssel (dpa) - Die geplante unbefristete Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln in der EU wäre laut einem Gutachten
rechtswidrig. Die von mehreren Verbraucher- und
Umweltschutzorganisationen beauftragte Analyse kommt zu dem Ergebnis,
dass die Pläne der EU-Kommission zu einer «erheblichen Absenkung des
Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit» führen.
Es gebe zudem «ernsthafte Zweifel» an der Vereinbarkeit mit dem
Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen
Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Foodwatch, die Aurelia
Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche
Naturschutzring, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut
München fordern deshalb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen auf, die Pläne zu stoppen.
Vorschlag: Keine regelmäßigen Neuzulassungen
Die EU-Kommission will, dass Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in
der EU künftig zeitlich unbefristet zugelassen werden können. Die
bislang erforderlichen regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe
sollen abgeschafft werden, wie aus dem im Dezember vorgestellten
Vorschlag der Behörde hervorgeht. Die gefährlichsten Substanzen
sollen davon ausgenommen werden.
Bislang wird die Zulassung eines aktiven Wirkstoffs in der EU nur für
einen begrenzten Zeitraum bis zu 15 Jahren erteilt und muss danach
neu bewertet werden. Ohne erfolgreiche Erneuerung läuft die Zulassung
aus.
Kritik: Veraltete Erkenntnisse
Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollen dagegen künftig nach
dem Willen der Kommission dann durchgeführt werden, wenn es
wissenschaftliche Gründe dafür gibt. Das Rechtsgutachten kritisiert,
dass dabei in der Regel die letzte Bewertung auf EU-Ebene maßgeblich
sein soll. Das könne dazu führen, dass neuere Erkenntnisse zu den
Wirkstoffen unberücksichtigt bleiben.
Die Gutachter sagen, das verstoße gegen die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs. Danach müsse die EU beim Erlass von
Vorschriften in diesem Bereich den neuesten Stand der Wissenschaft
berücksichtigen.
Rechtliche Probleme sehen die Gutachter unter anderem auch bei den
Plänen der Kommission, dass Wirkstoffe länger als bisher verbraucht
und verkauft werden dürfen, wenn ihre Zulassung beendet wurde.
Ziel: Bürokratie sparen, Schutz behalten
Die EU-Kommission will mit dem Vorstoß Verwaltungsaufwand und Kosten
etwa für Produzenten, Unternehmen und Behörden reduzieren.
Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe
Standards aufrechterhalten werden, wie die Behörde betont. Dank einer
besseren Verfügbarkeit von Produkten sollen auch die Landwirte
profitieren.
